Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Beispiel: Sie haben einen Hausmeister-Service. Was Sie im Allgemeinen an Geräten und Material benötigen, um die Aufträge ausführen zu können, ist in Ihrem Firmenwagen, einem 2-sitzigen Kastenwagen, verstaut. Dessen fensterlosen Aufbau haben Sie mit Materialschränken und -fächern sowie mit Ablageflächen und Halterungen für Werkzeug und Elektrogeräte ausgestattet und mit einer auffälligen Werbung beschriften lassen.
Das trifft auf mich zu!
Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um einen so genannten Werkstattwagen. Bereits aus der Bauart und der Ausstattung des Fahrzeugs ergibt sich, so die BFH-Richter, dass ein solches Fahrzeug typischerweise nicht für private Zwecke eingesetzt wird.
Die Folge ist, dass eine Privatentnahme wegen privater Fahrten entfällt. Lediglich die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte müssen steuerlich in Ansatz gebracht werden – und das auch nur dann, wenn der Hausmeister-Service nicht von zu Hause aus, sondern von einer außerhäuslichen Betriebsstätte geführt wird.
Frage: Muss ich noch ein Fahrtenbuch führen oder wird mein Firmenfahrzeug zu 100% vom Finanzamt akzeptiert. Ich arbeite von zu Hause aus.
Vielen Dank!
von surfer33 am 04.02.2012 15:29
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