MwSt für Dienstleistung/Fotografie EU

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MwSt für Dienstleistung/Fotografie EU

Wir haben ein spanisches Unternehmen und betreiben in Urlaubshotels Fotografie-Studios. Normalerweise stellen wir unsere Mitarbeiter nach spanischen recht sozialversicherungspflichtig an.

Nun hat eine neue deutsche Mitarbeiterin ein Gewerbe in Deutschland, welches sie aus verschiedenen Gründen nicht aufgeben will. Ich zahle ich ihr das eigentliche Gehalt zzgl. der normalerweise gezahlten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zzgl. Umsatzprämien auf Rechnung aus.

Da ich für meine gesamten Einnahmen die Umsatzsteuer in Spanien abführen muss, deutsche Umsatzsteuer nicht gegen rechnen kann, werden mir normalerweise bei Material-Lieferungen aus Deutschland die Rechnungen umsatzsteuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung gestellt.

Nun die Frage, ist diese MwSt.-freie Rechnungsstellung auch bei Dienstleistungen und Zuarbeiten (also nicht materielle Lieferungen) möglich. Normalerweise muss ja die Mitarbeiterin bei Erbringungen von Dienstleistungen die MwSt. ausweisen und abführen. Da ich diese ja in Spanien ja abführe, sollte ja eine doppelte MwSt-Berechnung nicht notwendig sein. Die Einsatzzeit der Mitarbeiterin beträgt zwischen 3 - 5 Monate/p.a..

- Kann eine Rechnung mit Vermerk als innergemeinschaftliche Lieferung (??? Ist ja eigentlich keine Lieferung) bezeichnet werden um so MwSt frei gestellt zu werden?

- Wie lang kann die Mitarbeiterin mit deutschen Gewerbeschein in Spanien arbeiten (habe so im Hinterkopf wer mehr als ½ Jahr im Ausland lebt/arbeitet ist in dem Gastland steuerpflichtig)?

So, das war es schon. Ich hoffe mal ich habe mich in allen Punkten verständlich (wenn auch nicht 100%-ig fachgemäß ausgedrückt.


von HardyK am 09.06.2010 13:34
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>MwSt für Dienstleistung/Fotografie EU
> Normalerweise muss ja die Mitarbeiterin bei Erbringungen von Dienstleistungen die MwSt. ausweisen und abführen

§ 1 des deutschen UStG sagt:
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer IM INLAND gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Das spanische UStG kenne ich nicht. Wird aber wohl ähnlich sein.



von Phantom am 09.06.2010 15:59
Status: Philosoph (651 Beiträge)
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