Frage geschrieben am 02.04.2010 00:35:32

Betreff: Nach Auswanderung in die Schweiz: wo privat steuerpflichtig als Selbstständiger?


Rechtsgebiet: Steuerpflicht
Einsatz: € 55,00
Status: Beantwortet
Ich bin gerade nach fast 5 Jahren Selbstständigkeit in die Schweiz ausgewandert, davor war ich nie steuerpflichtig, da ich bis zur Gründung meiner Firma nach dem Studium keinerlei Einkommen hatte. Meine Firma ist weiterhin in Deutschland, ich hingegen lebe zu 100% in der Schweiz und habe in Deutschland keinen Wohnsitz mehr. Die Firma wird von einem Geschäftsführer aus Deutschland mit einem guten Gehalt weitergeführt, während die Gewinne der Firma weiterhin zu 100% mir gehören.

Die Firma zahlt selbstverständlich weiterhin in Deutschland brav ihre Steuern doch wie steht es mit meinem Einkommen?

1. Ich gründe in der Schweiz gerade eine neue Firma in der gleichen Branche, auf die ich mich ab sofort voll konzentrieren werde. Zahle ich für diese irgendwelche Steuern in Deutschland?

2. Wie steht es mit der Firma in Deutschland? Fallen Steuern für mich in Deutschland an, wenn ja, welche? Sowohl für Gehalt als auch Anteil der Gewinnausschüttung am Ende des Jahres. Einkommenssteuer? Lohnnebenkosten?


Antwort geschrieben am 02.04.2010 13:28:22
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die nachfolgenden steuerrechtlichen Hinweise nur eine erste steuerrechtliche Orientierung geben können und eine persönliche Beratung nicht ersetzen.

Sie teilen mit, dass Sie ausgewandert sind. Wenn Sie mit dem Umzug in die Schweiz hier keinen Wohnsitz mehr haben, endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Sie sind dann nach §§ 1 Abs. 4, 49 EStG nur noch mit bestimmten Einkünften hier in Deutschland steuerpflichtig, die in § 49 EStG genannt sind (beschränkte Steuerpflicht).

Das sind auf jeden Fall die Ausschüttungen, die Sie in Deutschland erzielen. Wenn Sie in Deutschland ein Gehalt beziehen, dann ist davon auch Lohnsteuer und die Sozialversicherung abzuführen.

Die Einkünfte, die Sie aus Ihrer Tätigkeit in der Schweiz erzielen, sind in Deutschland nicht mit einzubeziehen.

Bitte teilen Sie mit, welche Rechtsform Ihr Unternehmen in Deutschland hat, damit die richtige Einkunftsart bestimmt werden kann und ich Ihnen mitteilen kann, wie die (Einkommensteuer-)erhebung erfolgt.

Führen Sie Ihr Unternehmen in Deutschland in der Rechtsform einer GmbH, so ist auch die Anwendung des Außensteuergesetzes zu beachten.

Der Umfang der beschränkten Steuerpflicht wird nämlich in besonderen Fällen zur "erweitert beschränkten Steuerpflicht" i.S.d. §2 AStG ausgeweitet, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, ihren Wohnsitz in ein sog. Niedrigsteuerland (dazu zählt hier grds. auch die Schweiz) verlegen, - in den letzten 10 Jahren vor dem Wegzug mindestens 5 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.).

§ 6 AStG bestimmt daher, dass der Anteilseigner, der mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen ist, bei einem Wohnsitzwechsel in das Ausland so besteuert wird, als ob er die Anteile an der inländischen GmbH veräußert hätte.

Somit wird also ein (fiktiver) Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer unterworfen (egzugsbesteuerung), wobei die Steuer auf Antrag in bis zu einer Dauer von fünf Jahren in gleichen Raten gezahlt werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Bitte nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion, die allerdings nicht für neue Fragen zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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