Frage geschrieben am 18.01.2010 03:51:24Betreff: Nachträgliche Meldung einer Gewerbetätigkeit beim FA
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 100,00
Status: Beantwortet
bei folgender Sachlage erhoffe ich mir Rat bzw. Tipps zur weiteren Vorgehensweise.
Ende Dezember habe ich beim hiesigen Gewerbeamt einen Antrag für eine gewerbliche Nebentätigkeit gestellt.Bei diesem Antrag habe ich um eine Rückdatierung zum 01.Oktober 2009 gebeten.
Nun aber mein eigentliches Problem:
Bereits Mitte Oktober habe ich eine Dienstleistung einem Kunden gegenüber erbracht. Diese auch entsprechend in Rechnung gestellt jedoch ohne Ausweisung der UmSt bzw. MwSt.
Leider ist dies aufgrund einer Fehlinformation geschehen und ich folglich der Meinung war, dass ich diesen Betrag nur in meiner Einkommenssteuererklärung letztendlich vermerken muss.
Da ich ja nun den steuerlichen Erfassungsbogen vor mir liegen habe und diesen auch entsprechend auf den 01.Oktober zurück datiere, eröffnet sich mir nun die Frage wie ich hier am besten vorzugehen habe. Schließlich hatte ich ja bereits 2009 ein Einkommen aus dieser Nebenerwerbstätigkeit. Möchte aber in Zukunft auf die Umsatzsteuer-Befreiung verzichten.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
Antwort geschrieben am 18.01.2010 08:21:14
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Zunächst einmal ist es für Sie wichtig zu wissen, dass es steuerlich auf eine Gewerbeanmeldung nicht ankommt. Auch ohne Gewerbeanmeldung erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Sie nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden. Trotzdem sind Sie aus gewerberechtlichen Gründen verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, was Sie richtigerweise Ende Dezember 2009 mit Rückwirkung auf dem 01.10.2009 getan haben.
Durch die Gewerbeanmeldung haben Sie automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit erhalten. Diesen Fragebogen müssen Sie wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen. Die persönlichen Daten dürften kein Problem sein. Unter Ziff. 2 des Fragebogens müssen Sie allgemeine Angaben zur gewerblichen Tätigkeit machen, auch dies dürfte kein Problem sein. Unter Ziff. 3 müssen Sie Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften machen. Hier geben Sie die voraussichtlichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb in 2009 sowie die erwarteten Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Jahr 2010 an. Unter Einkünften aus Gewerbebetrieb vesteht man den Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben. Dieser Unterschiedsbetrag kann positiv=Gewinn oder negativ =Verlust sein. Wie gesagt, diese Beträge müssen hier lediglich geschätzt werden. Haben Sie noch weitere, andere Einkünfte, z. B. aus einer Arbeitnehmertätigkeit, dann müssen diese entsprechend ebenso eingetragen werden. Da Finanzamt wird anhand Ihrer Angaben dann Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Diese Vorauszahlungen sind immer fällig am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Die Festsetzung von Vorauszahlungen kann jederzeit auch zu Ihren Gunsten durch einen Antrag beim Finanzamt geändert werden, wenn sich die von Ihnen angegebenen Einkünfte vermindert haben.
Unter Ziff. 4 tragen Sie als Gewinnermittlungsart die Einnahme-Überschussrechnung ein. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie die Ziff. 6 des Bogens ausfüllen.
Unter Ziff. 7 kommen nun die Angaben zur Umsatzsteuer. Da Sie nach Ihrer Darlegung auf die die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG verzichten wollen, ist der Verzicht unter der Ziff. 7.3. zu dokumentieren. Durch den Verzicht, der auch als Option zur Regelbesteuerung angesehen wird, sind Sie an die Regelbesteuerung die nächsten 5 Jahre gebunden. Dass Sie in einer Rechnung im Oktober 2009 keine Umsatzsteuer ausgewiesen haben, ist zunächst nicht problematisch, da Sie dies in Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2009 korrigieren können. Sie müssen aus Ihrer Rechnung dann einfach 19% Umsatzsteuer herausrechnen.
Unter Ziff. 7.7. beantragen Sie die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, in Ziff. 7.9. beantragen Sie in Zeile 133 die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Nummer verwenden Sie in Ihren Rechnungen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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