Frage geschrieben am 22.05.2011 18:37:25

Betreff: Nachträgliche Modernisierungsförderung nach FörderGG bzw.Investitionszulage


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 50,00
Status: archiviert
Guten Tag,

mit unserer Einkommensteuerklärung möchten wir nachträgliche Modernisierungsförderungen beantragen und möchten wissen, ob das mit folgendem Hintergrund und welchen Nachweisen möglich ist:

Ein Ehepartner erbte ein altes Haus 1992 durch den Tod der Eltern. Ab 1994 bis heute haben wir schrittweise Modernisierunsgmaßnahmen durchführen lassen. Das Elternhaus wurde erst im Jahr 2008 zu unserem Hauptwohnsitz,
Die Zweitwohnung (damaliger Hauptwohnsitz und anderes Bundesland) behalten wir wegen unserer Arbeitsstellen weiter.
Im Grundbuch steht nur der eine Ehepartner.

Danke im Voraus.




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