Frage geschrieben am 18.08.2009 11:19:31

Betreff: Nachweis für Mitfahrgelegenheiten?


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen doppelten Haushalt und rechne somit jährlich meine Familienheimfahrten ab. Da ich jedoch nicht alle Heimfahrten mit dem eigenen PKW durchführe, sondern auch Mitfahrgelegenheiten nutze, ergibt sich eine Differenz zwischen meinem tatsächlicken Kilometerstand und einem "virtuellen" Kilometerstand, den ich aufgrund der Heimfahrten hätte haben müssen. Aus diesem Grund erkennt das Finanzamt meine Heimfahrten nun nicht mehr an, mit dem Hinweis darauf, ich müsse nun nachweisen, dass ich die Heimfahrten tatsächlich durchgeführt habe. Auf Nachfrage, dass ich dies bei Mitfahrgelegenheiten für das Jahr 2008 schlecht machen könne, meinte das Finanzamt, ich müsse nun die Kontaktdaten aller Personen angeben, bei denen ich mitgefahren bin. Weiterhin solle ich für das Bezahlen der Mitfahrgelegenheit Quittungen vorlegen. Man würde das dann alles prüfen. Nunja, für das Jahr 2008 habe ich weder Kontaktdaten zu meinen "Fahrern" noch Quittungen für die Bezahlung. Kann das Finanzamt dies von mir verlangen und mir aufgrund des fehlenden Nachweises der Mitfahrten die Heimfahrten streichen?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.


Antwort geschrieben am 18.08.2009 12:56:51
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Immer wenn Sie sich auf eine steuermindernde Tatsache berufen, müssen Sie nachweisen, dass diese Aufwendungen entstanden sind und somit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Ohne jegliche Nachweise haben Sie praktisch keine Chance, dass Kosten anerkannt werden.

Im Steuerrecht gilt jedoch nicht der „Strengbeweis“, Sie müssen nicht in jedem Fall Quittungen über die Höhe der Kosten vorlegen, jedoch das Entstehen der Kosten glaubhaft machen, d.h. Sie haben darzulegen, dass diese Fahrten tatsächlich durchgeführt wurden und Kosten entstanden sind.

Wenn Sie in 2009 nun Nachweise über die Kosten der Mitfahrgelegenheiten haben, müsste das ausreichen, wenn Sie darlegen können, dass Sie sich 2008 an den von Ihnen genannten Tagen zu Hause aufgehalten haben und über die Mitfahrorganisation Fahrten gebucht haben.

Es sollte aber ein Nachweis geführt werden können, dass Sie 2008 überhaupt eine Mitfahrorganisation in Anspruch genommen haben, dann ist es plausibel, dass die Mitfahrten nicht kostenlos waren. Je nachdem, wie die Kontaktaufnahme erfolgte, sollte es dann Nachweise über die Mitfahrorganisation geben.

Wenn Sie die Wochenenden mit Ihrer Familie bzw. Lebenspartner verbracht haben, können Sie gegenüber dem Finanzamt Ihre Heimfahrten durch schriftliche Bestätigung dieser Angehörigen dokumentieren.

Falls es einen telefonischen Kontakt zu der Mitfahrorganisation oder einem Fahrer gab, können Sie möglicherweise hier wieder über Ihre Telefonrechnung den Kontakt nachweisen.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung (§ 88 Abs. 1 Satz 1 AO) hat das Finanzamt die von Ihnen angebotenen Beweismittel zu würdigen und muss Ihnen genau sagen, weshalb Ihr Vortrag nicht plausibel sein soll.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin




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