Frage geschrieben am 26.11.2010 09:46:14Betreff: Naturalunterhalt
Rechtsgebiet: Sonderausgaben
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Antwort geschrieben am 26.11.2010 10:52:30
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:
a) Für den Ansatz dieser Naturalunterhaltsleistungen müssen Sie dem Finanamt in der Tat eine von Ihrer geschiednen Frau unterzeichnete Anlage U vorlegen; dann können Sie die Aufwendungen im Rahmen des § 10 EStG als Sonderausgaben abziehen.
b) Sie können nicht nur die von Ihnen direkt getragenen Aufwendungen sondern auch den hälftigen Mietwert der Wohnung zusätzlich zu den von Ihnen getragenen Aufwendungen abziehen (BFH Urteil vom 12.04.2000 - XI R 127/96)
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
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