Frage geschrieben am 07.12.2010 16:03:43Betreff: Nebengewerbe - PKW Leasingraten Betriebsausgaben?
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
ich betreibe ein Nebengewerbe und möchte die Leasingraten für meinen privat geleasten PKW von der Steuer absetzen.
Infos:
Ich nutzte den privaten PKW(1) bisher in meiner Hauptätigkeit als Angestelter und bin ca. 30.000KM/Jahr beruflich damit gefahren (Fahrtenbuch liegt vor). Für das Jahr 2010 möchte ich die tatsächlichen Fahrzeugkosten von der Steuer absetzen und dieses Modell möchte ich auch zukünftig weiterfahren.
Da der PKW(1) nun sehr viele Kilometer drauf hat, würde ich gerne einen zweiten, günstigeren PKW(2) leasen, und mit diesem meine hauptberuflichen Fahrten erledigen. Den ersten PKW(1) würde ich gerne für meine Nebentätigkeit nutzen, da ich damit weniger Kilometer fahren werde und dann nicht über die Kilometergrenze des Leasingvertrages komme.
Die Leasingraten für den PKW(1) würde ich dann gerne im Rahmen meiner Nebenerwerbstätigkeit von der Steuer absetzen.
Die Leasingraten für PKW(2) im Rahmen im Rahmen der tatsächlichen Fahrzeugkosten.
Ich erwarte einen Umsatz von ca. 30.000 Euro im Jahr 2011. Im Jahr 2010 hatte ich einen Umsatz von knapp 40.000 Euro.
Frage:
Ist es möglich die Leasingraten von PKW(1) im Rahmen der Nebenerwerbstätigkeit abzusetzen? Was muss ich wie nachweisen?
Danke!
Antwort geschrieben am 07.12.2010 16:43:38
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Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
Freiweide 7, 21029 Hamburg, Tel: 04034836886, Fax: 0407212413
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass SIe einen Standardleasingvertrag haben, der konform ist mit dem Leasingerlass, so dass der Leasinggeber (die Leasinggesellschaft) wirtschaftlicher Eigentümer des PKW ist.
Nutzen Sie ihren PKW 1 zu mehr als 50% betrieblich für Ihre Nebentätigkeit, können Sie die Leasingraten in voller Höhe in Ihrer EÜR der Nebentätigkeit abziehen. Das Sie den PKW zu mehr als 50% betrieblich nutzen, können Sie durch Aufzeichnungen für einen repräsantativen 3 Monatszeitraum nachweisen.
Das Leasingnutzungsrecht wird nicht aktiviert.
Sie müssen aber leider Ihren Privatanteil mit der 1% Regelung oder der Fahrtenbuchmethode als Einnahme versteuern.
Wenn es noch Unklarheiten gibt, fragen SIe bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.12.2010 17:06:54
Hallo Herr Seeada, danke für Ihre Antwort. Nur noch eine Frage zum Verständnis. Die 1% Pauschalversteuerung wird auch komplett über die Nebenerwerbstätigkeit abgerechnet oder über mein Gehalt als Angestellter? Also Gewinn der Nebenerwerbstätigkeit + 1% Pauschalversteuerung wird versteuert und danach wird der 1% Anteil wieder abgezogen, oder?
Danke!
Hallo Herr Seeada, danke für Ihre Antwort. Nur noch eine Frage zum Verständnis. Die 1% Pauschalversteuerung wird auch komplett über die Nebenerwerbstätigkeit abgerechnet oder über mein Gehalt als Angestellter? Also Gewinn der Nebenerwerbstätigkeit + 1% Pauschalversteuerung wird versteuert und danach wird der 1% Anteil wieder abgezogen, oder?
Danke!
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 07.12.2010 17:32:32
Die 1% Methode wird im Rahmen Ihrer EÜR für Ihre Nebengewerbe angewendet. Sie hat nichts mit Ihrer Angestelltentätigkeit zu tun.
Der Privatanteil, ermittelt nach der 1% Methode, wird als fiktive Betriebseinnahme zusammen mit der darauf entfallenden Umsatzsteuer Ihrem Gewinn aus der Nebentätigkeit hinzugerechnet und mit diesem versteuert.Der Privatanteil wird nicht wieder abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Die 1% Methode wird im Rahmen Ihrer EÜR für Ihre Nebengewerbe angewendet. Sie hat nichts mit Ihrer Angestelltentätigkeit zu tun.
Der Privatanteil, ermittelt nach der 1% Methode, wird als fiktive Betriebseinnahme zusammen mit der darauf entfallenden Umsatzsteuer Ihrem Gewinn aus der Nebentätigkeit hinzugerechnet und mit diesem versteuert.Der Privatanteil wird nicht wieder abgezogen.
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