Frage geschrieben am 07.07.2008 17:45:00

Betreff: Nebengewerbe


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich bin seit Jan arbeitslos. Bekam bis März Arbeitslosengeld. Danach nichts mehr.
Als kleine Unterstützung meldete ich ein Nebengewerbe (Internetservice)an.
Meine Aufgabe ist das managen von Philippininen, die in Manila wohnen, aber sich auf einer deutschen Erotikseite gegen Geld zeigen. ZZT sind es etwas über 100 Mädchen. Monatlich fließen etwas 1500.- - 2000.-Euro auf mein Konto, die ich korrekt zu ihnen überweise. Am Ende bleiben für mich ca 200.- übrig.

Seit einigen Wochen bin ich Selbstständiger Promotor (ca 1000.- monatlich)

Als ich beim Finanzamt einen Bogen wegen Vorsteuern ausfüllen musste, erwähnte ich als zweit-Job diese Tätigkeit mit 200.-. ER meinte das wäre nicht wichtig, ich sollte es zu dem Hauptverdienst dazurechnen.

Jetzt möchte ich Kindergeld bzw Hartz4 beantragen. Muss ich dort die 2000.- minus 1800.- angeben - bzw die genaue Tätigkeit - oder genügen 200.-. die ich zum Promotor verdienst dazu zähle?


Antwort geschrieben am 07.07.2008 18:10:40
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie müssen Ihre Einkünfte, dies sind die Betriebseinnahmen vermindert um die Betriebsausgaben, also den Gewinn angeben. Dazu hören die Einkünfte als Promotor genauso wie die Einkünfte aus dem Intenet-Service. Diese Einkünfte müssen Sie sowohl dem JobCenter als auch dem Finanzamt getrennt melden. Umsatzsteuerlich stellen diese Einnahmen zwar ein einziges Unternehmen dar, ertragsteuerlich sind aber 2 Betriebe anzunehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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