Frage geschrieben am 07.02.2011 15:05:33Betreff: Neubau Wohn-/Gewerbeimmobilie
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: archiviert
Die unteren beiden Geschosse will ich selbst bewohnen, die beiden oberen gewerblich als Schulungsräume für meine Zahnarztpraxis sowie als Büroräume zur Vermietung meiner Mietwohnungen nutzen.
Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten habe ich hierbei?
1.)Ich will das Gebäude selbst bauen, die Praxis befindet sich in meinem alleinigen Eigentum und ich will auch kein Modell, bei welchem meine Frau das neue Gebäude baut und dann wieder an mich vermietet.
Laut Aussage meines Steuerberaters sieht es dann folgendermaßen aus:
Bei der Bausumme werden anhand der Wohnfläche die Kosten für den gewerblichen Anteil ermittelt. Wenn also die Bausumme € 500 000.- beträgt, die private Wohnfläche 300 qm und die Gewerbefläche 200 qm, so ist der gewerbliche Anteil € 200 000.-
Aus diesem Betrag kann ich dann jährlich 2 % abschreiben.
Kosten für einen evtl. Aufzug o.ä., welcher nur den Gewerberäumen dient, können dieser Summe evtl. noch ganz zugerechnet werden und erhöhen dann die Abschreibung.
Ferne können sämtliche Kosten des Unterhalts für das Gebäude (Grundsteuer, Strom, Heizung, Wasser usw.) entsprechend diesem Schlüssel (3:2) umgelegt und dann als Praxiskosten geltend gemacht werden (sofern keine exaktere Abrechnung mittels Heizkostenverteiler möglich ist.)
Gibt es bei der Einreichung des Baugesuches etwas zu beachten?
Gibt es noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten (ohne Zwischenschaltung eines Mieters, meiner Frau, usw.?)
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 13.02.2011 11:28:42
Sehr geehrter Fragesteller,
angesichts des Umfangs Ihrer Fragen und der wirtschaftlichen Bedeutung ist der hier gebotene Einsatz unangemessen. Da auch nach Gestaltungsmöglichkeiten gefragt wird, eignet sich diese Beratung für eine Direktanfrage. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und den Steuerberater anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 13.02.2011 11:28:42
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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angesichts des Umfangs Ihrer Fragen und der wirtschaftlichen Bedeutung ist der hier gebotene Einsatz unangemessen. Da auch nach Gestaltungsmöglichkeiten gefragt wird, eignet sich diese Beratung für eine Direktanfrage. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und den Steuerberater anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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