Frage geschrieben am 19.03.2009 19:28:19

Betreff: PKW-Kosten betrieblich absetzen


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet

Ich habe seit November 2008 als Betreiberin einer Videothek mein Gewerbe angemeldet, werde zur Umsatzsteuer veranlagt und möchte die Kosten meines PKW steuermindernd einbringen. Bis jetzt werden lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer über ein Fahrtenbuch geltend gemacht.

Der Wagen wurde von mir 2006 als Neufahrzeug ohne Mehrwertsteuerausweis gekauft, die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen. Die monatliche betriebliche Nutzung beträgt ca. 1200km die private ca. 60-100km.

Welche Kosten (Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Benzin, Reparaturen, Reinigung, Inspektionen, monatliche Darlehensrate) kann ich wo (Umsatzsteuer / Einkommensteuer) steuermindernd geltend machen und unter welchen Voraussetzungen ist eine höhere betriebliche Absetzung der PKW-Kosten möglich?


Antwort geschrieben am 20.03.2009 07:47:05
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

a) Einkommensteuer

Das Fahrzeug wird nach Ihren Angaben zu mehr als 50% für betriebliche Zwecke genutzt. Daher gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen. Die von Ihnen genannten Aufwendungen für das Fahrzeug müssen Sie auf das Konto Fahrzeugkosten verbuchen. Sie werden wohl eine Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, eine sogenannte Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG, erstellen, dort werden diese Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht. Allerdings ist die Darlehensrate NICHT als Betriebsausgabe abzugsfähig. Lediglich die darin enthaltenen Zinsen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der insgesamt ermittelte Gewinn-oder Verlust wird in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung 2008 übertragen.

Ein Neufahrzeug wird mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben. Da Sie die Videothek zwei Jahre nach Anschaffung des Fahrzeugs eröffnet haben, können Sie das Fahrzeug mit einer Restnutzungsdauer von 4 Jahren, dies wären mit 25% der Abschreibungsgrundlage, abschreiben, für das Jahr 2008 allerdings nur zeitanteilig mit 2/12.

b) Umsatzsteuer

In die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Sie per ELSTER an das Finanzamt übertragen müssen, steuert Ihr Buchführungsprogramm automatisch die in den Fahrzeugkosten enthaltene Vorsteuer. Im Übertragungsprotokoll erscheinen in Zeile 81 die Nettoumsätze, in Zeile 66 die abziehbaren Vorsteuerbeträge und in Zele 83 die Umsatzsteuerzahllast bzw. der verbleibende Überschuss.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater




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