Frage geschrieben am 20.01.2012 01:55:26

Betreff: PKW-Nutzung als Selbständiger


Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 60,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur privaten Nutzung des PKW als Selbständiger:

Sachverhalt:

Ich bin selbständig tätig als Personalberater und gleichzeitig in einer Teilzeitanstellung auf 20 Std./Basis. Hauptberuflich bin ich Selbständig welches auch meine Haupteinnahme darstellt. Nun habe ich im Oktober 2011 einen gebrauchten PKW für 2900 EUR ohne UST gekauft um schneller zu meinen Kundenmeetings zu gelangen. Ich nutze den PKW geschäftlich mindestens zu 60%, privat zu 25% und für den Teilzeitjob zu 15%.

Ich muss beim Finanzamt eine EÜR zu meiner Einkommenserklärung abgeben. Wie verbuche ich die Kosten für die Anschaffung? In voller Höhe als Betriebsausgabe? Wie verbuche oder behandle ich die Kosten für Tankstellen und Reperatur?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.




Antwort geschrieben am 20.01.2012 03:59:55
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Sie legen den PKW in Ihr Betriebsvermögen ein. Dann schreiben Sie ihn über die Nutzungsdauer ab. Normalerweise beträgt diese 6 Jahre bei autos. Da es gebraucht ist, würde ich 3 Jahre vorschlagen. Wenn der Wagen nur noch ein oder 2 Jahre fahrbar ist, entsprechend weniger.


Es gibt mehrere Methoden zur Behandlung der Kosten bzw. zur Erfassung des Privatverbrauchs des PKWs.

Die gängisten sind die Fahrtenbuchmethode und die 1% -Methode.
Bei der Fahrtenbuchm. müssen Sie ein anerkanntes Fahrtenbuch führen. In Ihrem Fall scheint dies sinnvoll zu sein. Allerdings ist es mit einigem Aufwand verbunden. Sie müssen genau alle Voraussetzungen erfüllen. Dann würde eine genaue Aufteilung der Kosten erfolgen entsprechend Ihrer beruflich und privat gefahrenen KM.

Die 1% Regelung ist einfacher, da Sie pauschal 12% des Listenpreises als Privat veranlasst deklarieren im Jahr. Allerdings wird das in Ihrem Fall sehr ungünstig sein, da ihr PKW nur noch einen geringen Restwert hat. Es wird aber vom Neupreis ausgegangen.

Wenn eine Entscheidung getroffen ist, buchen Sie alle Kosten normal ein. am Ende des Jahres ermitteln Sie je nach Methode den Privatverbrauch und buchen ihn quasi als Umsatz wieder ein. somit wird der zu viel verbuchte Aufwand neutralisiert.

Mit freundlichen Grüßen



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