Pauschale für ehrenamtliche Vorstände Feuerwehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in meiner Feuerwehr unentgeltlich als 1. Vorstand einer Freiwilligen Feuerwehr in Mittelfranken tätig, d.h., ich erhalte für diese Tätigkeit weder vom Verein noch von der Gemeinde eine Vergütung.
Nun habe ich von einem befreundeten Feuerwehrvorstand einer Nachbarwehr gehört, dass man angeblich seit neuestem pro Jahr für die div. Aufwendungen (z. B. Spritkosten, Telefonkosten, Porti etc. etc.) bis zu 200,- EUR absetzen kann.
Ist das so korrekt? Wenn ja, ab wann gilt das (schon ab 2009 oder erst 2010) und wo genau müsste man dies in der Steuererklärung angeben?
Für Ihre Rückinfo bedanke ich mich schon im voraus recht herzlich!
Mit freundlichem Gruß
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von fcn-michl am 29.07.2010 13:19
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