Pauschale für ehrenamtliche Vorstände Feuerwehr

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Pauschale für ehrenamtliche Vorstände Feuerwehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in meiner Feuerwehr unentgeltlich als 1. Vorstand einer Freiwilligen Feuerwehr in Mittelfranken tätig, d.h., ich erhalte für diese Tätigkeit weder vom Verein noch von der Gemeinde eine Vergütung.

Nun habe ich von einem befreundeten Feuerwehrvorstand einer Nachbarwehr gehört, dass man angeblich seit neuestem pro Jahr für die div. Aufwendungen (z. B. Spritkosten, Telefonkosten, Porti etc. etc.) bis zu 200,- EUR absetzen kann.

Ist das so korrekt? Wenn ja, ab wann gilt das (schon ab 2009 oder erst 2010) und wo genau müsste man dies in der Steuererklärung angeben?

Für Ihre Rückinfo bedanke ich mich schon im voraus recht herzlich!

Mit freundlichem Gruß

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von fcn-michl am 29.07.2010 13:19
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>Pauschale für ehrenamtliche Vorstände Feuerwehr
Nein, das ist Mumpitz.


von Tom998 am 20.09.2010 16:46
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>Pauschale für ehrenamtliche Vorstände Feuerwehr
Hallo,

vielen Dank für die Rückinfo - ich hatte, nachdem ich in der Steuererklärung nichts finden konnte, schon so meine Zweifel.

Wäre auch zu schön gewesen, wenn Vater Staat den ehrenamtlich tätigen etwas schenkt...


von fcn-michl am 20.09.2010 19:11
Status: Frischling (3 Beiträge)
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