Frage geschrieben am 18.09.2008 21:10:00Betreff: Pendlerpauschale 2007 als Grenzgänger Schweiz
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ich leiste vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Steuern und habe in Bezug auf die höhere Berechnung durch Verk.der Pendlerpauschale bis jetzt keinen Einspruch gegenüber dem Finanzamt erhoben.
Wie muss ich nun bei der Ekst. Erklärung vorgehen um meine Ansprüche auf Rückzahlung des erhöhten Steuerbetrages im Falle einer Aenderung der Rechtslage sicher zu wahren ?











