Frage geschrieben am 12.11.2009 22:16:32

Betreff: Pflicht zur Steuererklaerung in Deutschland bei Auslandseinkommen unter 7000 €?


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Geschlossen
Ich bin am 15. August 2004 aus Deutschland nach Kanada gezogen, um hier zu promovieren (bin immer noch in Kanada). Ich bin Deutsche, ledig, keine Kinder. Von Januar bis April 2004 habe ich in Deutschland als Studentische Hilfskraft ca. 1500 € verdient (sonst kein Einkommen in Deutschland). Seit September 2004 erhielt ich ein Stipendium meiner Kanadischen Universitaet, von umgerechnet ca. 5000 Euro in 2004. Da das zusammen mit dem deutschen Einkommen weiterhin unter dem Grundfreibetraeg von 7.664 € fuer 2004 lag habe ich keine Steuererklaerung in Deutschland gemacht (habe noch nie eine gemacht, da nie mehr Einkommen als maximal 2000 € im Jahr). Ich musste allerdings in Kanada eine Steuererklaerung fuer meine Kanadischen Einnahmen in 2004 machen, Kanadische Stipendien sind hier allerdings steuerfrei, habe also keine Steuer gezahlt.

Nun meine Frage: Haette ich wegen des Auslandseinkommens eine Steuererklaerung fuer 2004 in Deutschland machen muessen, da ich in 2004 noch uneingeschraenkt in Deutschland steuerpflichtig war? Da ich unter dem Grundfreibetrag lag sollte ich ja eh keine Steuern zahlen muessen. Habe allerdings nie darueber nachgedacht ob ich vielleicht trotzdem eine machen muss, weil es Auslandseinkommen ist. Nun meinte ein Freund ich haette eine machen muessen. Und daher wuerde ich gerne wissen ob das der Fall ist, und wenn ja, was ich da jetzt noch machen kann, da die Frist fuer die Abgabe der Steuererklaerung fuer 2004 ja lange vorbei ist? Einfach machen und abgeben? Gibt es da eine Strafe fuer wenn ich nichts zahlen muss?

Desweiteren hatte ich in 2006 und 2007 ein steuerfreies Promotionsstipendium der Studienstiftung aus Deutschland. Zusaetzlich hatte ich ein Kanadisches Stipendium, um die Studiengebuhren in Kanada abzudecken die das deutsche Stipendium nicht gezahlt hat. Habe weiterhin in Kanada meine Steuererklaerung gemacht (dazu verpflichtet da ich hier als tax resident gesehen werde), und dabei das deutsche Stipendium unter Artikel 20 des DBA Deutschland-Kanada hier nicht versteuert, aber angegeben (Steuerfreiheit fuer Stipendien in Kanada nur fuer Kanadische Stipendien, aber Stipendien aus dem Ausland steuerfrei unter Artikelt 20 des DBA). Haette ich fuer 2006 und 2007 dann in Deutschland auch eine Steuererklaerung abgeben muessen, da ich das DBA genutzt habe? Da das Stipendium in D ja steuerfrei ist dachte ich das ist okay, will jetzt aber ganz sicher sein. Da ich seit 2005 nicht mehr in Deutschland wohnhaft bin sollte ich ja nur noch beschraenkt in D steuerpflichtig sein, das heisst nur auf mein deutsches Einkommen, was aber steuerfrei ist. Daher sollte ja auch der Progressionsvorbehalt egal sein. Ausserdem war das Kanadische Stipendium genau so gross wie die Studiengebuehren, wuerde sich also rausrechnen wenn ich Werbungskosten abziehe. Ich rechne also nicht damit das ich je in Deutschland Steuern zahlen musste. Aber will keine Probleme bekommen wenn ich nach Deutschland zurueckkomme, und reiche lieber Steuererklaerungen nach wenn es denn sein muss. Ich hoffe Sie koennen mir sagen ob ich dazu in 2004 und/oder 2006 und 2007, verpflichtet war?

Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.

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