Frage geschrieben am 12.11.2009 22:16:32Betreff: Pflicht zur Steuererklaerung in Deutschland bei Auslandseinkommen unter 7000 €?
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Geschlossen
Nun meine Frage: Haette ich wegen des Auslandseinkommens eine Steuererklaerung fuer 2004 in Deutschland machen muessen, da ich in 2004 noch uneingeschraenkt in Deutschland steuerpflichtig war? Da ich unter dem Grundfreibetrag lag sollte ich ja eh keine Steuern zahlen muessen. Habe allerdings nie darueber nachgedacht ob ich vielleicht trotzdem eine machen muss, weil es Auslandseinkommen ist. Nun meinte ein Freund ich haette eine machen muessen. Und daher wuerde ich gerne wissen ob das der Fall ist, und wenn ja, was ich da jetzt noch machen kann, da die Frist fuer die Abgabe der Steuererklaerung fuer 2004 ja lange vorbei ist? Einfach machen und abgeben? Gibt es da eine Strafe fuer wenn ich nichts zahlen muss?
Desweiteren hatte ich in 2006 und 2007 ein steuerfreies Promotionsstipendium der Studienstiftung aus Deutschland. Zusaetzlich hatte ich ein Kanadisches Stipendium, um die Studiengebuhren in Kanada abzudecken die das deutsche Stipendium nicht gezahlt hat. Habe weiterhin in Kanada meine Steuererklaerung gemacht (dazu verpflichtet da ich hier als tax resident gesehen werde), und dabei das deutsche Stipendium unter Artikel 20 des DBA Deutschland-Kanada hier nicht versteuert, aber angegeben (Steuerfreiheit fuer Stipendien in Kanada nur fuer Kanadische Stipendien, aber Stipendien aus dem Ausland steuerfrei unter Artikelt 20 des DBA). Haette ich fuer 2006 und 2007 dann in Deutschland auch eine Steuererklaerung abgeben muessen, da ich das DBA genutzt habe? Da das Stipendium in D ja steuerfrei ist dachte ich das ist okay, will jetzt aber ganz sicher sein. Da ich seit 2005 nicht mehr in Deutschland wohnhaft bin sollte ich ja nur noch beschraenkt in D steuerpflichtig sein, das heisst nur auf mein deutsches Einkommen, was aber steuerfrei ist. Daher sollte ja auch der Progressionsvorbehalt egal sein. Ausserdem war das Kanadische Stipendium genau so gross wie die Studiengebuehren, wuerde sich also rausrechnen wenn ich Werbungskosten abziehe. Ich rechne also nicht damit das ich je in Deutschland Steuern zahlen musste. Aber will keine Probleme bekommen wenn ich nach Deutschland zurueckkomme, und reiche lieber Steuererklaerungen nach wenn es denn sein muss. Ich hoffe Sie koennen mir sagen ob ich dazu in 2004 und/oder 2006 und 2007, verpflichtet war?
Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 12.11.2009 22:40:33
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie stellen eine ganze Reihe von Fragen, die mehrere Veranlagungsjahre betreffen und besondere Kenntnisse des DBA und seiner Anwendung erfordern. Sie sollten den Einsatz daher auf Euro 100,00 erhöhen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 12.11.2009 22:40:33
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 141
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sie stellen eine ganze Reihe von Fragen, die mehrere Veranlagungsjahre betreffen und besondere Kenntnisse des DBA und seiner Anwendung erfordern. Sie sollten den Einsatz daher auf Euro 100,00 erhöhen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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