Frage geschrieben am 14.12.2009 19:44:24

Betreff: Preis-Gewinn aus den USA, wie versteuern?


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

ich habe in den USA ein Preisgeld aus einem Wettbewerb (deklariert als "prize money") gewonnen.
Wie muss ich dies nun versteuern - gilt hier die Steuerfreiheit von Gewinnen in Deutschland (gem. ESt.-Abkommen)?
Was muss ich allgemein beachten bzw. wie sollte ich weiter vorgehen (brauche ich beispielsweise eine ITIN)?

Mir wurde nur mitgeteilt, dass ich als Ausländer das Formular "W-8BEN" ausfüllen muss (was soweit auch kein Problem sein sollte).

Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 14.12.2009 20:42:54
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller, ich beantworte gerne Ihr Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Nach Ihrer Schilderung sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen in USA mit diesem "prize money" der dortigen Quellensteuer als "non resident alien". Sie brauchen dann keine ITIN. Dieses Formular ist auszufüllen. Dann ist zu prüfen, welcher Einkunftsart der Zufluss des Preisgeldes zuzurechnen ist.

Einkünfte aus Kapitalvermögen scheiden wohl aus, es kann eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit sein, wenn das Geld aus einer "competition", stammt und Sie aktiv tätig wurden.

Dann handelt es sich nicht um einen steuerfreien "Spielgewinn"sondern als Preisgeld um Einnahmen. Diese sind dann in Deutschland zu versteuern, die amerikanische Quellensteuer wird angerechnet. Wie hoch die deutsche Steuer letztlich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren übrigen Einkünften ab.

Wenn Sie den Sachverhalt etwas präzisierer schildern kann ich Ihnen sicher weitere HInweise erteilen, bisher ist das für eine Beratung, die Ihr Problem genau treffen soll, zu vage.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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