Frage geschrieben am 14.12.2009 19:44:24Betreff: Preis-Gewinn aus den USA, wie versteuern?
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
ich habe in den USA ein Preisgeld aus einem Wettbewerb (deklariert als "prize money") gewonnen.
Wie muss ich dies nun versteuern - gilt hier die Steuerfreiheit von Gewinnen in Deutschland (gem. ESt.-Abkommen)?
Was muss ich allgemein beachten bzw. wie sollte ich weiter vorgehen (brauche ich beispielsweise eine ITIN)?
Mir wurde nur mitgeteilt, dass ich als Ausländer das Formular "W-8BEN" ausfüllen muss (was soweit auch kein Problem sein sollte).
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 14.12.2009 20:42:54
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Nach Ihrer Schilderung sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen in USA mit diesem "prize money" der dortigen Quellensteuer als "non resident alien". Sie brauchen dann keine ITIN. Dieses Formular ist auszufüllen. Dann ist zu prüfen, welcher Einkunftsart der Zufluss des Preisgeldes zuzurechnen ist.
Einkünfte aus Kapitalvermögen scheiden wohl aus, es kann eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit sein, wenn das Geld aus einer "competition", stammt und Sie aktiv tätig wurden.
Dann handelt es sich nicht um einen steuerfreien "Spielgewinn"sondern als Preisgeld um Einnahmen. Diese sind dann in Deutschland zu versteuern, die amerikanische Quellensteuer wird angerechnet. Wie hoch die deutsche Steuer letztlich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren übrigen Einkünften ab.
Wenn Sie den Sachverhalt etwas präzisierer schildern kann ich Ihnen sicher weitere HInweise erteilen, bisher ist das für eine Beratung, die Ihr Problem genau treffen soll, zu vage.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.12.2009 21:28:00
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das Preisgeld stammt aus einem Wettbewerb (ausgerichtet von einer größeren Firma), bei dem Teilnehmer eine Software eingereicht haben (die jedoch zumindest in meinem Fall privat bzw. nicht speziell für den Wettbewerb entwickelt wurde) und die besten Einreichungen mit Geldpreisen prämiert wurden.
Das Preisgeld liegt dabei im fünfstelligen USD-Bereich.
Ich selbst bin Student und habe fast keine Einkünfte (gelegentliche Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit als Kleingewerbetreibender, ~100Eur/Monat).
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das Preisgeld stammt aus einem Wettbewerb (ausgerichtet von einer größeren Firma), bei dem Teilnehmer eine Software eingereicht haben (die jedoch zumindest in meinem Fall privat bzw. nicht speziell für den Wettbewerb entwickelt wurde) und die besten Einreichungen mit Geldpreisen prämiert wurden.
Das Preisgeld liegt dabei im fünfstelligen USD-Bereich.
Ich selbst bin Student und habe fast keine Einkünfte (gelegentliche Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit als Kleingewerbetreibender, ~100Eur/Monat).
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 15.12.2009 13:14:49
Sehr geehrter Fragesteller,
ich danke für die ergänzenden Hinweise. Damit liegen hier Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit vor. Da Sie in USA keine Betriebstätte unterhalten, ist dies in Deutschland zu versteuern. Nach Art. 23 1. b) ff) DBA Deutschland - USA sind die in USA einbehaltenen Steuerbeträge hier anzurechnen.
Handelt es sich um Einkünfte gewerblicher Art, so kann es sogar sein, dass Sie Gewerbesteuer in Deutschland zahlen müssen. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, da der Leistungsempfänger nicht in einem EU-Land seinen Sitz hat.
Sie müssen damit rechnen, dass die amerikanischen Steuerbehörden Informationen an die deutsche Finanzverwaltung weiterleiten.
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns können Sie Betriebsausgaben geltend machen und die Kosten für das Studium. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich danke für die ergänzenden Hinweise. Damit liegen hier Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit vor. Da Sie in USA keine Betriebstätte unterhalten, ist dies in Deutschland zu versteuern. Nach Art. 23 1. b) ff) DBA Deutschland - USA sind die in USA einbehaltenen Steuerbeträge hier anzurechnen.
Handelt es sich um Einkünfte gewerblicher Art, so kann es sogar sein, dass Sie Gewerbesteuer in Deutschland zahlen müssen. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, da der Leistungsempfänger nicht in einem EU-Land seinen Sitz hat.
Sie müssen damit rechnen, dass die amerikanischen Steuerbehörden Informationen an die deutsche Finanzverwaltung weiterleiten.
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns können Sie Betriebsausgaben geltend machen und die Kosten für das Studium. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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