Frage geschrieben am 06.04.2009 07:33:24Betreff: Rückstellungen in Bilanz
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
sind folgende Rückstellungen bei der Bilanzierung eines Hotels (Einzelunternehmen) möglich:
1. Rückstellung für priv. Rentenversicherung (Einzelunternehmer will einmalig zusätzlich zu seinem mtl. Beitrag für priva. Rentenvers. Geld in die priv. Rentenvers. einzahlen). Geht das?
2. Rückstellung für ein Appartementhaus, das vermietet werden soll, allerdings kostet dieses Haus 120.000 Euro, ein Gewinn von aber nur 90.000 Euro sind erzielt worden. Kann man eine Rückstellung bilden, die höher ist als der Gewinn, so dass ein Verlust herauskommt?
Danke!
Antwort geschrieben am 06.04.2009 09:09:53
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Rückstellungen sind in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisen. Sie werden für künftige Ausgaben gebildet. Dem Grunde nach gibt es folgende Rückstellungen:
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Steuerrückstellungen, wie z.B. die Gewerbesteuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Zu den sonstigen Rückstellungen gehören:
Die Rückstellung für Personalaufwendungen
die Gewährleistungsrückstellungen
Rückstellung für Rechts-und Steuerberatung
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden.
Für die von Ihnen aufgeführten Sachverhalte ist die Bildung einer Rückstellung nicht möglich.
Rückstellungen führen zu einer Gewinnminderung bzw. einer Verlusterhöhung. Daher kann eine Rückstellung, sofern diese gerechtfertigt ist, auch zu einem Bilanzverlust führen, d.h. die Einkünfte aus Gewerbebetrieb dürfen durchaus negativ werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen auch dieses Mal wieder behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.04.2009 11:11:24
DAnke für die Ausführungen. Aber das Appartementhaus soll doch im Rahmen des Betriebs angeschafft werden. Hier sollen Zimmer an Gäste vermietet werden... warum kann dann diese Investition, die angeschafft werden soll, nicht als Rückstellung gebildet werden?
DAnke für die Ausführungen. Aber das Appartementhaus soll doch im Rahmen des Betriebs angeschafft werden. Hier sollen Zimmer an Gäste vermietet werden... warum kann dann diese Investition, die angeschafft werden soll, nicht als Rückstellung gebildet werden?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 06.04.2009 11:25:32
Sehr geehrte Ratsuchende,
es liegt bzgl. der geplanten Anschaffung des Apartementhauses kein Vorgang vor, der unter die von mir genannten Rückstellungen fällt. Das was unter einer Rückstellung zu vestehen ist, ist eben gesetzlich definiert.
Die Möglichkeiten einer Rückstellungsbildung sind steuerrechtlich dem Grunde und der Höhe nach stark eingeschränkt. Dies habe ich versucht, mit meinen Ausführungen zur Ihrer Frage verständlich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrte Ratsuchende,
es liegt bzgl. der geplanten Anschaffung des Apartementhauses kein Vorgang vor, der unter die von mir genannten Rückstellungen fällt. Das was unter einer Rückstellung zu vestehen ist, ist eben gesetzlich definiert.
Die Möglichkeiten einer Rückstellungsbildung sind steuerrechtlich dem Grunde und der Höhe nach stark eingeschränkt. Dies habe ich versucht, mit meinen Ausführungen zur Ihrer Frage verständlich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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