Frage geschrieben am 26.06.2009 10:54:06Betreff: Rückstellungen
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 75,00
Status: Geschlossen
Firma X schließ mit Firma Y einen Dienstleistungsvertrag mit Kundenschutzklausel, die Firma X verbietet, dass seine Angestellten nicht beim Kunden A (Dieser Kunde wird als Kunde A im Vertrag benannt) der Firma Y direkt tätig zu werden. Der Kunde A ist in einem Konzernverbund der AA Holding eingebunden.
Ein Angesteller verläßt die Firma X und arbeitet dann bei einer Firma B, die auch Tochter der AA Holding ist.
Firma Y verlangt (seit über 6 Monaten ohne Klage) von Firma X eine Vertragsstrafe aufgrund der Verletzung der Kundenschutzklausel.
Kann (oder muss?) Firma X die von Y verlangte Vertragsstrafe als Rückstellung in die Bilanz einstellen, wenn
a.) von Y noch keine Klage erhoben wurde
b.) Firma X bereits den Mitarbeiter schriftlich darauf hingewiesen hat, bei ihm Regress nehmen zu wollen, wenn Firma Y Erfolg hat.
c.) nicht klar ist, ob die Kundenschutzklausel für diesen Kunden B überhaupt gilt.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung











