Frage geschrieben am 15.11.2010 16:54:55Betreff: R21 ESTR Einzelne Baumaßnahme bis zu 4000,00 €
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Bedeutet einzelne Baumaßnahme bis 4000 € - ich kann z.Bsp. 4 unterschiedliche Baumaßnahmen bis 4000,00 € als Erhaltungsaufwand ansetzen?
Beispiel
1. 1500,00 € Alarmanlage
2. 2500,00 € Fensterjalousien
3. 1000,00 € Personaltoiletten renoviert
4. Tür durch Feuerschutztür ersetzt 800,00 €
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort geschrieben am 15.11.2010 17:16:15
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Beachtung Ihres gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne für Sie beantworte:
1.) Zunächst ist grundsätzlich zu entscheiden, ob eine Maßnahme zu Erhaltungs- oder zu Herstellungsaufwand führt.
2.) Das Renovieren der Toiletten sowie der Ersatz der Tür durch eine Feuertür stellen in jedem Fall unabhängig von der Höhe der Aufwendungen Erhaltungsaufwand dar.
3.) Hinsichtlich Alarmanlage und Jalousien gehe ich davon aus, dass die neu installiert werden, also vorher nicht da waren, was grundsätzlich zu Herstellungskosten führt. Hier können Sie allerdings aus meiner Sicht in der Tat die Regelung R21 der EStR heranziehen und den Antrag stellen, die Maßnahme ebenfalls als Erhaltungsaufwand anzuerkennen.
4.) Die Grenze von EUR 4.000,00 bezieht sich auf das Gebäude („…. Je Gebäude…") und nicht auf die einzelne Baumassnahme. Die Grenze wäre bei Ihnen aus den Maßnahmen 1 und 2 jedoch nicht überschritten.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
Meine Homepage: www.wessling-steuer.de













