Frage geschrieben am 14.03.2010 18:16:26Betreff: Rechnung - Dänemark (Mwst?)
Rechtsgebiet: Mehrwertsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Auftraggeber: Deutscher mit UstID.
Auftragnehmer: Dänisches Unternehmen.
Gegenstand: Werbung auf einer Webseite.
Frage:
Muss die 19% Mwst enthalten sein oder gilt hier eine besodnere Regel?
Antwort geschrieben am 14.03.2010 18:55:46
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung hier.
Durch das sogenannte "Mehrwertsteuerpaket 2010" sind seit dem 1.1.2010 neue Regeln bei der Rechnungserstellung an EU-Unternehmer durch Unternehmer.
Es ist nun für die Frage, ob eine Leistung in Deutschland steuerbar ist (also eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt wird) entscheidend, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat, nicht, wo der Leistende seinen Unternehmenssitz hat.
Sitzt der Leistungsempfänger in Deutschland, so gilt die Leistung in Deutschland erbracht und Sie stellen solche Rechnung mit Umsatzsteuer.
Da Ihr Vertragspartner im EU-Ausland sitzt (Dänemark), ist Leistungsort dort. Sie stellen die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus mangels Leistungsort im Inland. Der Leistungsempfänger muss dann diese Leistung in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben (sog. reverse charge - Verfahren).
Für die Rechnungsstellung gelten dann im Prinzip die Anforderungen, die im Empfängerland gelten. Die USt-Vorschriften sind hierbei harmonisiert, so dass Sie hier die deutsche Regelung weiter verwenden können. Sie schreiben aber dazu, "reverse charge" oder Steuerschuld verlagert" oder den dänischen Ausdruck.
Sie geben auf der Rechnung Ihre USt ID und die UST ID des Leistungsempfängers an.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.03.2010 19:21:05
Vielen lieben Dank Frau Zerban,
also Schreibe ich den Betrag ohne Umsatzsteuer aus und schreibe unten runter:
"Steuerschuld verlagert - Reverse Charge"
Weitere Dinge müssen nicht beachtet werden, wenn es sich um Werbung auf einer Webseite handelt?
Vielen Dank für die tolle Hilfe!
Vielen lieben Dank Frau Zerban,
also Schreibe ich den Betrag ohne Umsatzsteuer aus und schreibe unten runter:
"Steuerschuld verlagert - Reverse Charge"
Weitere Dinge müssen nicht beachtet werden, wenn es sich um Werbung auf einer Webseite handelt?
Vielen Dank für die tolle Hilfe!
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 15.03.2010 08:27:10
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Nachfrage hier. Es gelten, wie gesagt, europaweit (nahezu) die gleichen Regelungen im Umsatzsteuerrecht.
Sie müssen als alle Rechnungsangaben machen, zu denen Sie auch hier in Deutschland verpflichtet sind, so z.B. die Leistungszeit und die Beschreibung der Leistung. Sie können auch ausdrücklich dazu schreiben: Leistung nicht in Deutschland sondern in Dänemark erbracht.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Nachfrage hier. Es gelten, wie gesagt, europaweit (nahezu) die gleichen Regelungen im Umsatzsteuerrecht.
Sie müssen als alle Rechnungsangaben machen, zu denen Sie auch hier in Deutschland verpflichtet sind, so z.B. die Leistungszeit und die Beschreibung der Leistung. Sie können auch ausdrücklich dazu schreiben: Leistung nicht in Deutschland sondern in Dänemark erbracht.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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