Frage geschrieben am 25.02.2010 16:46:46

Betreff: Rechnung - Privatperson Österreich


Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Eine Webseite wurde für einen Kunden erstellt, der als Privatperson in Österreich lebt und folgt auch keine USTID besitzt.


Folgendes Beispiel:

Lautet die Rechnung nun:

100,00 € + 19% also 119€

oder 100,00 € (ohne Mwst) und und der Vermerkt: Nicht steuerbare Leistung (§ 3a Abs. 3 und 4 UStG - Ort der sonstigen Leistung in Österreich.



Antwort geschrieben am 25.02.2010 17:09:30
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 141 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Ich gehe davon aus, dass Sie als Unternehmer iSd Umsatzsteuergesetztes tätig sind. Sie erbringen Dienstleistungen, im Umsatzsteuerrecht spricht man dann von "sonstigen" Leistungen.

Die Frage, ob Sie Umsatzsteuer erheben, wird an Hand des Leistungsortes ermittelt. § 1 UStG erklärt nämlich, dass Leistungen, die im Inland erbracht sind, steuerpflichtig sind. Es hängt also nicht primär davon ab, ob der Kunde Privatperson ist.

Erst bei der Prüfung des Ortes der sonstigen Leistung wird dann bei Erbringung einer sonstigen Leistung unterschieden, ob der Empfänger Unternehmer ist (dann Verlegung des Ortes an dessen Sitz) oder Privatperson ist. Ist der Empfänger Unternehmer in Österreich, so wird bei Vorlage einer USt ID, aber auch nur dann, die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis gestellt und die Erläuterung, wie Sie selbst gewählt haben, verwendet.

Gegenüber einer Privatperson (oder einem Unternehmer ohne USt ID) im EU-Raum erheben Sie immer Umsatzsteuer und führen sie ab. Er muss Ihnen somit 119 Euro bezahlen.


Ich hoffe, ich konnte die Frage damit beantworten und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?


Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen