Frage geschrieben am 13.01.2010 13:59:10

Betreff: Rechnung/Quittung von Privatperson an Einzelunternehmen


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

ich führe ein Einzelunternehmen für das mir mein Partner verschiedene Dokumentvorlagen wie z.B. Rechnungsvorlagen, Briefvorlagen, Visitenkarten etc. erstellt hat.

Ich würde diese Arbeit gerne entlohnen, mein Partner soll aber nicht in eine kurzfristige Beschäftigung oder einen Minijob angestellt werden und soll auch nicht selbst ein Gewerbe anmelden.

In verschiedenen Internetforen habe ich gelesen, dass eine Privatperson eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer mit Maximalbetrag von 410 Euro pro Rechnung und gesamt 1200 Euro pro Jahr ausstellen darf.

Leider widersprechen sich die Aussagen in den Internetforen, z.B. wird erwähnt dass es nur eine Rechnung bzw. eine einmalige Leistung sein darf, für den Gesamtbetrag von 1200 Euro sind aber drei Rechnungen zu je 400 Euro erforderlich. Eine weitere Aussage ist, dass keine Rechnungen sondern nur Quittungen von Privatpersonen ausgestellt werden dürfen.

Meine Fragen dazu sind nun:

1. Was muss mein Partner tun, um mir die Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, ohne ein Gewerbe anzumelden? Rechnung oder Quittung? Welche Angaben sind erforderlich und welche Beträge (pro Rechnung/pro Jahr) sind erlaubt?

2. Gibt es einen Steuerfreibetrag für die Privatperson oder muss der erhaltene Betrag vollständig in der Steuererklärung der Privatperson als Einnahmen versteuert werden?

3. Dürfen in einer Partnerschaft (nicht verheiratet) Rechnungen/Quittungen an das Unternehmen des anderen Partners ausgestellt werden oder nimmt das Finanzamt hier automatisch an dass es sich um kostenfreie Unterstützung handelt?


Antwort geschrieben am 13.01.2010 14:48:19
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Zunächst einmal müssen hier einige Dinge richtig gestellt werden.

In verschiedenen Internetforen habe ich gelesen, dass eine Privatperson eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer mit Maximalbetrag von 410 Euro pro Rechnung und gesamt 1200 Euro pro Jahr ausstellen darf.

Wenn Ihnen ihr Partner für ausgeführte Leistungen Rechnungen ausstellt, dann ist er Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Beträgt der Gesamtumsatz für seine Leistungen im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro, dann wäre Ihr Partner Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und braucht in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Weist er trotz Kleinunternehmerschaft Umsatzsteuer aus, so hätte Ihr Partner zur Regelbesteuerung optiert, an die er dann die nächsten 5 Jahre gebunden wäre. Nimmt Ihr Partner seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit als sogenannte Neugründung im Jahr 2010 auf, muss er in 2010 und in 2011 monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen immer zum 10. des Folgemonats abgeben, der Voranmeldungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG), sofern er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt. Hat die Umsatzsteuer in 2011 nicht mehr als 1.000 Euro betragen, so genügt im Jahr 2012 für das Jahr 2011 die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Wie eingangs bereits mitgeteilt, muss Ihr Partner umsatzsteuerlich überhaupt nichts anmelden, wenn er nach den von mir genannten Grenzen Kleinunternehmer ist und auch nicht zur Regelbesteuerung optiert.

Was muss mein Partner tun, um mir die Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, ohne ein Gewerbe anzumelden? Rechnung oder Quittung? Welche Angaben sind erforderlich und welche Beträge (pro Rechnung/pro Jahr) sind erlaubt?

Wenn Ihr Partner Leistungen gegenüber Ihnen selbständig erbringt, benötigt er eine Gewerbeerlaubnis, d.h. er muss ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Sind Sie jedoch der einzige Auftraggeber Ihres Partners, könnte bei ihm eine Scheinselbständigkeit oder eine arbeitnehmerähnliche Tätikgeit vorliegen, die zur Sozialversicherungspflicht führt.

Gibt es einen Steuerfreibetrag für die Privatperson oder muss der erhaltene Betrag vollständig in der Steuererklärung der Privatperson als Einnahmen versteuert werden?

In der Steuererklärung müsste bei einem anerkannten Gewerbebetrieb der Gewinn, dies ist der Untersschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in seiner Einkommensteuererklärung versteuert werden.

Dürfen in einer Partnerschaft (nicht verheiratet) Rechnungen/Quittungen an das Unternehmen des anderen Partners ausgestellt werden oder nimmt das Finanzamt hier automatisch an dass es sich um kostenfreie Unterstützung handelt?

Ja das ist möglich, wenn die Leistungen wie unter fremden Dritten erbracht und durchgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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