Frage geschrieben am 09.02.2006 08:45:00

Betreff: Rechtsbehelf Klage Schätzungsbescheid


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 15,00
Status: Beantwortet
Gegen einen auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt ergangenen Steuerbescheid wird zur Fristwahrung Einspruch eingelegt. Nach Ablehnung des unbegründeten Einspruchs wird Klage beim Finanzgericht eingereicht. Im Klageverfahren werden dann die Steuererklärungen eingereicht. Das Finanzamt setzt die Steuer erklärungsgemäß fest, die Klage wird zurückgenommen. Im Ergebnis ergibt sich eine höhere steuerliche Belastung, sowhl Einsoruch als auch Klage hätten (rückwirkend betrachtet) nicht eingelegt werden müssen, was aber bei Ergehen der Bescheide nicht erkennbar war. Wie hoch ist der Streiwert bzw. der Wert des Interesses für die Gebührenberechnung des Prozessbevollmächtigten bzw. Gerichtskosten ?



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