Frage geschrieben am 24.03.2008 20:19:00Betreff: Regelung Steuern: Wohnsitz Spanien/Altersteilzeit Deutschland
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 60,00
Status: Geschlossen
lange Diskussionen und große Verwirrung führen meinen Vater und mich dazu, Sie in zwei Fragestellungen um Rat zu bitten:
Es geht um meine Eltern, die seit Juli letzten Jahres nach Spanien gezogen sind:
Thema 1:
Mein Vater ist 64 Jahre alt, deutscher Staatsbürger, ver-heiratet, Prokurist bei einer deutschen Firma. Meine Mutter ist Spanierin, Hausfrau. Bisher war mein Vater der Steuerklasse drei (unbeschränkte Steuerpflicht) zugeteilt. Anfang vorletzten Jahres hat er mit seinem Arbeitgeber eine Regelung auf Basis Altersteilzeit über den Zeitraum von 3 Jahren vereinbart. Dabei hat er das Blockmodell gewählt(er hat die ersten 18 Monate Vollzeit gearbeitet und befindet sich nun seit August letzten Jahres im vorläufigen Ruhestand, welcher mit Eintritt in die Rente Ende Januar 2009 ausläuft).
Im Juli 2008 sind meine Eltern mit dem Beginn des vorläufigen Ruhestandes nach Spanien umgezogen. Ein Wohnsitz in Deutschland wurde abgemeldet und seitdem sind sie Residenten in Spanien. Es existiert somit eine spanischen Steuernummer (N.I.E.). Eine berufliche Tätigkeit wird von keinem der beiden ausgeführt.
Die Firma hat für ihn eine Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr 2008 beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragt. Gemäß der jetzt vorliegenden Bescheinigung vom Finanzamt unterliegt er seit Januar 2008 der beschränkten Einkommen-steuerpflicht und ist der Steuerklasse eins zugeteilt (lohnmäßig ein erheblicher Nachteil).
Bei meinem Vater liegt eine eindeutige Ansässigkeit vor. Somit wäre er doch eigentlich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien einkommensteuerpflichtig. Da er aber die Altersteilzeit nach dem Blockmodell in Anspruch nimmt und seine Arbeit in Deutschland bereits geleistet hat, ist er (so habe ich es gelesen)doch in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Wenn aber der deutsche Staat die Ansässigkeit vernachlässigt und für ihn die Zeit grundlegend ist, in der er in Deutschland gearbeitet hat, müsste doch auch die Steuerklasse 3 gültig sein.
In welchem Land ist mein Vater einkommensteuerpflichtig?
Welche Steuerklasse ist dann richtig?
Thema 2:
Der Arbeitgeber hat für meinen Vater eine Direkt-Lebensversicherung abgeschlossen, die bei Eintritt in das Rentenalter im nächsten Jahr fällig wird. Ich diesem Zusammenhang richtet sich die Frage auf die sog. 16%-Regelung, d.h. das 16% aus der Versicherungssumme bei Auszahlung normalerweise an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen sind. Mein Vater hat hauptsächlich in Deutschland gearbeitet, jedoch einige Jahre auch in Spanien mit meiner Mutter. Während dieser Zeit waren beide in der spanischen Seguridad Social erfasst.
Die deutsche gesetzliche Krankenkasse, in der meine Eltern z. Zt. Mitglied sind, hat für den Aufenthalt in Spanien
bis zum Eintritt in das Rentenalter das Formular E 106 DE aus-
gestellt, welches sie bei Inanspruchnahme von ärztlicher Versorgung vorlegen. Klar ist, dass von den spanischen
Behörden, bei Eintritt in das Rentenalter die Registrier-
nummer bei der spanischen Seguridad Social aktiviert wird,
und das dann für meine Eltern die spanische Seite exklusiv zuständig ist u. a. auch bezüglich der Krankenversicherung.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Ihre Auskunft was die
persönlich Position meiner Eltern gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anbetrifft und zwar bei Eintritt in das Rentenalter und insbesondere ob die 16% aus der Versicherungssumme dann an die GKV abzuführen sind?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit besten Grüßen
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