Frage geschrieben am 01.08.2008 13:40:00Betreff: Relocation Deutschland: Frage GmbH & persönlich Steuer
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich überlege aus dem Ausland zurück nach Deutschland (Dresden) zu ziehen und dort eine GmbH zu eröffnen. Kann mir ein Steuerberater eine ungefähre Aufstellung anfallender Steuern (Firma und Privat) geben wenn die GmbH ca. 120.000 EUR Gewinn pro Jahr erwirtschaftet und dieser auch ausgeschüttet würde (verheiratet, 1Kind).
Antwort geschrieben am 01.08.2008 15:25:39
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben, vorbehaltlich einer detaillierten Überprüfung und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Körperschaftsteuer ist seit dem 1.1.2008 auf 15 % abgesenkt und die Gewerbesteuer angepasst worden (Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5 %), sodass die Gesamtbelastung nicht 29,83 % übersteigt. Bei einem Gewinn von 120.000 Euro beträgt auf Ebene der GmbH die Körperschafsteuerbelastung hier 15.000 Euro. Die Belastung an Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zusammen wird bei einem Gewinn von € 120.000, einen Betrag von rd € 35.800 nicht übersteigen.
Auf Gesellschafterebene werden die Ausschüttungen bis Ende 2008 nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert ((§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d und e EStG). Dies bedeutet, dass die Hälfte des Ausschüttungsbetrages auf Gesellschafterebene besteuert wird. Ab 2009 wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Dann unterliegt die volle Ausschüttung auf Gesellschafterebene dem ab 2009 geltenden fixen Steuersatz von 25 % (Abgeltungssteuer), da die Beteiligung zu Ihrem Privatvermögen gehören dürfte.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage im Rahmen Ihres Einsatzes zufrieden stellen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.08.2008 16:13:42
Guten Tag Herr Stiller
danke für Ihre schnelle Antwort. Ist die Summe 15.000 EUR Körperschaftssteuer (120" x 15 % = 18") nur ein Flüchtigkeitsfehler oder gibt es da Anrechnungsmöglichkeiten etc?
Wenn ich alles (Steuer Firma und Privat) zusammenrechne, komme ich auf ca. 47% Gesamtsteuersatz, was mir im internationalen Vergleich recht hoch erscheint....
Danke
Guten Tag Herr Stiller
danke für Ihre schnelle Antwort. Ist die Summe 15.000 EUR Körperschaftssteuer (120" x 15 % = 18") nur ein Flüchtigkeitsfehler oder gibt es da Anrechnungsmöglichkeiten etc?
Wenn ich alles (Steuer Firma und Privat) zusammenrechne, komme ich auf ca. 47% Gesamtsteuersatz, was mir im internationalen Vergleich recht hoch erscheint....
Danke
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 01.08.2008 16:29:22
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich hatte versehentlich 15% von 100.000 gerechnet. 15% von 120.000 sind selbstverständlich die 18.000 Euro. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Ich muss Ihnen uneingeschränkt Recht geben. Die Steuerbelastung in Deutschland ist einfach zu hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich hatte versehentlich 15% von 100.000 gerechnet. 15% von 120.000 sind selbstverständlich die 18.000 Euro. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Ich muss Ihnen uneingeschränkt Recht geben. Die Steuerbelastung in Deutschland ist einfach zu hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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