Frage geschrieben am 10.04.2010 13:51:29

Betreff: Rente aus Belgien - DBA - Einkommensteuer


Rechtsgebiet: Renten, Pensionen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Meine Ehefrau und ich werden zusammenveranlagt. Wir sind nunmehr beide im Ruhestand; ich beziehe das Haupteinkommen.
Meine Ehefrau erhält eine kleine Altersrente von der Deutschen Renten-versicherung. Von der belgischen Sozialversicherung bekommt sie für einige Jahre Berufstätigkeit in Belgien eine minimale Altersrente ohne Abzüge.
Sind wir verpflichtet die belgische Rente meiner Ehefrau bei der deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben und falls ja in welcher Anlage ?

Besten Dank


Antwort geschrieben am 10.04.2010 14:36:28
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nach dem DBA Belgien und dort Artikel 19 Absatz 3 ist dieRentenzahlung in Deutschland steuerfrei unterliegt aber im Rahmen des § 32b Absatz 1 Ziff. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt, d.h. für den Progressionsvorbehalt ist der nach deutschem Steuerrecht ermittelte Besteuerungsanteil nach Abzug der Werbungsksten bzw. des Werbungskostenpauschbetrags von 102 Euro anzusetzen. Bezieht Ihre Frau die Rente seit 2009 müssen als Besteuerungsanteil 58% minus mindestens von 102 Euro Werbungskostenpauschbetrag angesetzt werden. Den Saldo tragen Sie in die Anlage AUS 2009 auf Seite 2 Zeilen 36-40 ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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