Frage geschrieben am 30.11.2009 05:09:41Betreff: Sanierungskosten bei Nießbrauch / Beginn der 10-Jahres-Frist bei Schenkung
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 60,00
Status: archiviert
Meine Großtante hat mir im Jahr 2001 ihr fremdvermietetes 3-Familien-Haus notariell überschrieben, der Eintrag im Grundbuch erfolgte aber erst etwa 1 Jahr später.
Frage 1:
was ist maßgeblich für den Beginn der 10-Jahres-Frist innerhalb derer Schenkungen zurückgefordert werden können (etwa bei Verarmung des Schenkenden) - das Datum der notariellen Beurkundung oder der Eintrag im Grundbuch durch das Amtsgericht ?
Frage 2:
Ich habe irgendwo gelesen, daß ein Nießbrauch den Beginn der 10-Jahres-Frist hemmt. Wie ist da der aktuelle Stand ?
Frage 3:
Mit der Schenkung war ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für meine Großtante verbunden; allerdings muß sie nur Renovierungskosten tragen und bekommt nach wie vor die Mieten. Es wurden jetzt nicht unerhebliche Sanierungen erforderlich (neue Fenster etc.), die ich als Eigentümer tragen muß, ohne daß dem eine Mieteinnahme gegenüber steht.
Ist das für mich trotzdem steuerlich irgendwie absetzbar oder wäre es wenigstens für meine Großtante steuerlich absetzbar, wenn die Rechnungen auf ihren Namen laufen (auch wenn ich sie bezahlt habe..) ?
Danke und Gruß !
-- Einsatz geändert am 30.11.2009 11:45:37
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 30.11.2009 09:24:04
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie stellen insgesamt 3 Fragen, sodass sich nach den Bedingungen dieses Forums ein Mindsteinsatz von 60 Euro ergibt. Da es sich hier um keinen einfachen Sachverhalt handelt, solten Sie Ihren Einsatz jedoch auf nicht 120 Euro erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steurberater
geschrieben am 30.11.2009 09:24:04
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie stellen insgesamt 3 Fragen, sodass sich nach den Bedingungen dieses Forums ein Mindsteinsatz von 60 Euro ergibt. Da es sich hier um keinen einfachen Sachverhalt handelt, solten Sie Ihren Einsatz jedoch auf nicht 120 Euro erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steurberater
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als Leser können Sie
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an!












