Frage geschrieben am 01.09.2009 15:09:01

Betreff: Schenkung von Anteilen an einer Immobilie iHd Schenkungsfreibeträge


Rechtsgebiet: Erbschaftssteuer
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Onkel und Tante, beide 66 Jahre alt, möchten ihrer Nichte und ihrem Neffen eine gemeinsame Immobilie vererben. Diese wurde vor etwa 5 Jahren durch ein Gutachten mit etwa 750.000,- € bewertet. Aus steuerlichen Gründen wollen sie jedoch unter Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge (Neffe und Nichte je 20.000 € bei Onkel sowie bei Tante) bereits jetzt Miteigentumsanteile im Wert genau dieser Schenkungsfreibeträge übertragen. Dabei würden sie sich - nach gängigem Muster - den lebenslangen Nießbrauch an diesen Miteigentumsanteilen vorbehalten wollen.

Der Nießbrauch mindert nach neuem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (2009) den Wert der Schenkungen.

Meine Frage lautet nun: Wie und nach welchen Kriterien (z.B. Lebenserwartung und Jahresmietwert?) wird der Nießbrauch schenkungswertmindernd genau berechnet?

Wie kann die Größe der zu übertragenden Miteigentumsanteile der Höhe nach unter Berücksichtigung dieser Nießbrauchwerte exakt auf die derzeitigen Freibeträge errechnet werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort



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