Frage geschrieben am 01.09.2009 15:09:01Betreff: Schenkung von Anteilen an einer Immobilie iHd Schenkungsfreibeträge
Rechtsgebiet: Erbschaftssteuer
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Der Nießbrauch mindert nach neuem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (2009) den Wert der Schenkungen.
Meine Frage lautet nun: Wie und nach welchen Kriterien (z.B. Lebenserwartung und Jahresmietwert?) wird der Nießbrauch schenkungswertmindernd genau berechnet?
Wie kann die Größe der zu übertragenden Miteigentumsanteile der Höhe nach unter Berücksichtigung dieser Nießbrauchwerte exakt auf die derzeitigen Freibeträge errechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
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