Frage geschrieben am 10.12.2008 23:22:30Betreff: Schenkung von Immobilien, mit eingetragenem Nießbrauch
Rechtsgebiet: Schenkungssteuer
Einsatz: € 40,00
Status: Geschlossen
Elternpaar, verheiratet
2 Geschwister E und M, beide Angestellte
Anmerkung zu den untenstehenden Immobilien:
es sind alle Immobilien vermietet
Der steuerliche Wert in 2008 wurde errechnet aus Jahresmiete x 12,5 (Gesetz 2008)
Der Verkehrswert wurde aktuell geschätzt
Status quo:
Die Eltern haben sich mehrere Immobilien erarbeitet, die sie z.T. bereits den Kindern geschenkt haben:
Immobilie A:
Verkehrswert: ca. 400 000 €, Steuerlicher Wert: 372 000 €
1998 auf beide Geschwister übertragen zu je 50%,
allerdings mit Nießbrauchsrecht der Eltern
Immobilie B:
Verkehrswert: ca. 310 000 €, Steuerlicher Wert: 254 000 €
im Eigentum der Mutter
Immobilie C:
Verkehrswert: ca. 190 000 €, Steuerlicher Wert: 135 000 €
Darlehensschuld ca. 145 000 €
1998 auf beide Geschwister übertragen zu je 50%,
allerdings mit Nießbrauchsrecht der Eltern
Immobilie D:
Verkehrswert ca. 70 000 €, Steuerlicher Wert: 60 000 €
im Eigentum der Eltern
Grundsätzlich ist es das Ziel der Eltern nun alle Immobilien auf die Kinder zu "übertragen", und zwar Immobilie A an E, und Immobilien B, C, und D an Geschwister M, allerdings mit folgendem Ziel:
a) eine einzelne Immobilie soll anschliessend nur einem der Geschwistern gehören (nicht so wie aktuell bei Immobilie A).
b) Die Eltern möchten als Ausgleich einen adäquaten geldlichen Ersatz z.B. in monatl. fest vereinbarten Zahlungen.
Fragen:
1)Wie kann es bei Immobilie A und C am geschicktesten gelöst werden, daß jeweils ein Anteil eines Geschwisters in das Eigentum des anderen gelangt (z.B. Immobilie A an Geschwister E von 50% auf 100%); dies sollte natürlich möglichst steueroptimal inbesondere bzgl. des eingetragenen Nießbrauchsrechtes vollzogen werden, und wenn nötig auch unter Berücksichtigung von "legalen Umwegen" (z.B. durch Rückübertragung an Eltern und anschliessender Übertragung z.B. an Geschwister E: wie ist ein eingetragener Nießbrauch bei einem derartigem Vorgehen zu berücksichtigen? Mindert z.B. der Nießbrauch den bzgl. der Schenkung relevanten steuerlichen Wert der Immobilie?).
2)Welche Gestaltung bietet sich, um den Eltern einen großen Anteil der Mieteinnahmen (ableitbar aus dem steuerlichen Wert in 2008, s.o.) zukommen zu lassen, solange sie leben (z.B. Geldzahlungen, Nießbrauch)? Dies natürlich wieder unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte (d.h. kann z.B. eine Rentenzahlung von den Mieteinnahmen vor Steuer abgezogen werden?).
3) Gibt es Auswirkungen durch die Erbschaftssteuerreform ab 01.01.2009, die ja auch die Schenkungssteuergesetze einschließt (z.B. Freigrenzen)?
Vielen Dank für eine Antwort, die auch praktisch erprobt ist!
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 11.12.2008 06:49:13
Sehr geehrter Fragesteller,
angesichts der komplexen Fragestellung mit mehreren Fragen darf ich Sie bitten, den Einsatz auf mindestens Euro 100,00 zu erhöhen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 11.12.2008 06:49:13
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sehr geehrter Fragesteller,
angesichts der komplexen Fragestellung mit mehreren Fragen darf ich Sie bitten, den Einsatz auf mindestens Euro 100,00 zu erhöhen,
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Marlies Zerban
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geschrieben am 11.12.2008 07:22:10
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kann mich meiner Kollegin nur anschliessen, wobei 100 Euro die unterste Grenze für eine knappe Beurteilung darstellen.
Freundliche Grüße
Ulrich Stiller
Steuerberater
geschrieben am 11.12.2008 07:22:10
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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ich kann mich meiner Kollegin nur anschliessen, wobei 100 Euro die unterste Grenze für eine knappe Beurteilung darstellen.
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Ulrich Stiller
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