Frage geschrieben am 10.07.2007 17:24:00Betreff: Schenkungssteuer (Risiko-LV) bei Tod?
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 40,00
Status: archiviert
Scheidung ist eingereicht und verläuft einvernehmlich.
Mein Mann(Alleinverdiener)wird mir(Hausfrau) Ehegattenunterhalt zahlen.
Geplant ist noch vor! Scheidung der Abschluß einer Risiko-LV um mich für den Fall der Fälle finanziell abzusichern.
So würden wir die Versicherungsbedingungen gerne haben:
Frau: Versicherungsnehmer und begünstigte Person
Mann: versicherte Person
Mit dieser Konstellation würde m.E. keine Erbschaftssteuer anfallen.
Aber kann so auch wirkungsvoll das Anfallen einer Schenkungssteuer vermieden werden?
Denn ich habe an anderer Stelle kürzlich gelesen, daß sehr wohl eine Schenkungssteuer anfallen könnte und zwar dann, wenn die begünstigte Person mit der versicherten Person nicht verheiratet oder verwandt ist und wenn die Versicherungsbeiträge aus dem Einkommen der versicherten Person bezahlt werden.
Wäre das denn bei mir der Fall, wenn ich die Beiträge zur Risiko-LV aus dem Ehegattenunterhalt bezahlen würde? Eigenes Einkommen habe ich nicht.
Spielt es evtl. zudem steuerrechtlich eine Rolle, ob ich bei Vertragsabschluß noch seine Ehefrau,(also noch nicht geschieden) bin?
Gäbe es andere Möglichkeiten z.B. Annahme von 400Euro-Job durch Versicherungsnehmer um eigene Einnahmen zu haben?
Oder sollte die Risiko-LV letzendlich besser doch ganz anders in Bezug auf versicherte Person,Versicherungsnehmer und begünstigte Person gestaltet werden?
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 10.07.2007 18:55:14
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie stellen fünf Fragen, die eine große wirtschaftliche Bedeutung haben.
Sie sollten den Einsatz auf mindestens 80,-- EUR erhöhen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
geschrieben am 10.07.2007 18:55:14
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie stellen fünf Fragen, die eine große wirtschaftliche Bedeutung haben.
Sie sollten den Einsatz auf mindestens 80,-- EUR erhöhen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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