Frage geschrieben am 22.02.2007 10:20:00Betreff: Schenkungssteuer durch Wohnrechtsverzicht
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Der Vater ist bereits gestorben und die vier Kinder sehen mittlerweile die Wohnrechtszubilligung des elterlichen Testaments als ungerecht gegenüber den beiden nicht bedachten Kindern an. Das Testament kann aber von der noch lebenden Mutter nicht mehr abgeändert werden.
Die beiden Kinder mit dem Wohnrecht wollen zwar nicht in notarieller Form auf ihr Wohnrecht verzichten in der Meinung, dies koste nur unnötig Geld. Sie sind aber der Meinung, dass sie, wenn die Mutter gestorben ist und alle vier Kinder das Haus erben werden, wahrscheinlich ohnehin mündlich und unentgeltlich gegenüber den anderen beiden Kindern auf ihr Wohnrecht verzichten wollen, damit das Haus ohne Wohnrechtsbelastung an einen Dritten verkauft werden kann und alles gerecht verteilt wird, so wie es im Testament steht.
Ein Entschädigungsbetrag für entgangenes Wohnrecht wäre laut Auskunft eines Rechtsexperten für Erbrecht für jeden der beiden Wohnrechtsinhaber in der Größenordnung eines sechstelligen Eurobetrages anzusiedeln.
Die beiden nicht mit dem Wohnrecht bedachten Kinder sind deshalb der Meinung, dass im Fall eines Wohnrechtsverzichts, der erst zum Zeitpunkt des Eintretens des Erbfalls ausgesprochen würde, Schenkungssteuer in beträchlicher Höhe anfallen würde, da das Finanzamt den Wohnrechtsverzicht als indirekte Schenkung an die beiden nicht mit dem Wohnrecht bedachten Kinder auffassen würde. Ist dies richtig?
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