Frage geschrieben am 11.03.2010 14:26:30

Betreff: Schuldhaftentlassung/Grunderwerbsteuer?


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Steuerberater/innen,

meine EX-Verlobte und ich haben ein gemeinsames Haus. Sie wird nun aus der Schuldhaft entlassen ich übernehme den restlichen Darlehensvertrag (nur 2 Jahre alt) komplett alleine. Das Finanzamt sagt mir nun, dass ich Grunderwerbsteuer auf die Hälfte der aktuell valutierenden Darlehensschuld zahlen muss. Ist das korrekt? Kann ich mich dagegen wehren? Ich zahle schließlich nichts für das Haus sondern übernehme nur Schulden.

Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen


Sven Ehrich


Antwort geschrieben am 11.03.2010 15:01:34
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich in aller Regel nach dem Wert der Gegenleistung im Sinne des § 8 Abs 1 GrEStG. Gegenleistung ist hier die Schuldübernahme, d.h. Sie erwerben die Hälfte Ihrer x-Verlobten gegen Schuldübernahme. Dies ist ein entgeltlicher Vorgang, der die Steuerpflicht auslöst.

Nach BFH Beschluss vom 11.10.2002 - II B 193/01 (NV) sind
Grundstückserwerbe zwischen Verlobten nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater


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