Frage geschrieben am 02.08.2011 13:07:34

Betreff: Sonderabschreibung Photovoltaikanlage (§7g Abs.5 ESTG)


Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich habe in 2009 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen,jedoch die Sonderabschreibung nicht in Anspruch genommen.
Kann ich die Sonderabschreibung von 20% auch noch für 2010 bekommen, oder jeweils 10% auf 2010 und 2011 verteilen?


Antwort geschrieben am 02.08.2011 13:52:35
Dr. Yanqiong Bolik
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das steuerrechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Nach dem Gesetzeswortlaut (§7g Abs.5 ESTG) besteht keine Beschränkung zur Verteilung des Höchstbetrags der Sonderabschreibung innerhalb des Begünstigungszeitraums (5 Jahre).

2. Deshalb steht Ihnen die Verteilung frei. Der Begünstigungszeitraum dauert in Ihrem Fall von 2009 bis 2013.

3. Sie können daher grundsätzlich Sonderabschreibung noch in 2010 nachholen, oder den Höchstbetrag auf die Jahre von 2010 bis 2013 verteilen.

Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung und gemäß Ihren Angaben einen Überblick über den Sachverhalt gegeben und Ihnen geholfen zu haben.

Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Email: info@zdbz.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
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