Frage geschrieben am 05.11.2010 17:00:08Betreff: Sonderposten/ ggf. Ingangsetzungsaufwand (HGB)
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
Gibt ggf. gab es die Möglichkeit Umbaukosten (keine Zuschüsse) in die SoPo o.ä. einzustellen (passivieren) und anschließend nach Fertigstellung in gleichem Umfang ( o. länger/kürzer?) wie die anfallende AfA abzuschreiben?
Wenn ja, bitte die Auswirkungen bei Bildung/Auflösung auf die Bilanz- und GuV-Positionen darstellen. Bsp. Umbaukosten 1 Mio, AfA 25 Jahre.
Vielen Dank!
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 06.11.2010 10:30:39
Kann o.g. Situation d.h. die Bildung eines SoPo vor dem Hintergrund erfolgen, dass das für den Umbau verwendete FK nun als SoPo und somit als eine MIschposition aus EK/FK angesehen wird und ggf. eine bilanzielle Überschuldung verdeckt?
Was kann hinter den o.g. Sachverhalt noch stehen?
geschrieben am 06.11.2010 10:30:39
Kann o.g. Situation d.h. die Bildung eines SoPo vor dem Hintergrund erfolgen, dass das für den Umbau verwendete FK nun als SoPo und somit als eine MIschposition aus EK/FK angesehen wird und ggf. eine bilanzielle Überschuldung verdeckt?
Was kann hinter den o.g. Sachverhalt noch stehen?











