Frage geschrieben am 17.08.2011 12:19:41Betreff: Sozialversicherung - Student - BA - Dualer Student
Rechtsgebiet: Lohn, Gehalt
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Jetzt ist es aber so, dass man überall nachlesen kann, dass es "geplant" ist für das Jahr 2012 im Zuge der Vereinheitlichung alle Dualen Studiengänge pauschal als Sozialversicherungspflichtig angesehen werden sollen.
Meine gesetzliche Krankenversicherung meinte nun, dass alle Studenten, ab Oktober ebenfalls Sozialversicherungspflichtig sind. Obwohl diese Änderung noch garnicht verabschiedet wurde, will mich die Krankenkasse weiter als Arbeitnehmer führen, ohne mich auf den günstigeren Studententarif umzustellen.
Frage: Haben sie aktuellere Informationen zu diesem Thema? Wie soll/kann ich vorgehen und kann ich mich ab Oktober von der Sozialversicherung befreien lassen (Die Änderung scheint ja nach meinen Quellen nur ein "Hören/sagen" zu sein und ist noch nicht verbindlich). Die Sozialversicherung wären 150€ im Monat, die mir (Trotz aller sozialrechtlichen Bedenken) über das Studium sehr von nutzen sein könnten.
Antwort geschrieben am 18.08.2011 09:04:22
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Sie weisen zutreffend auf den Beschluss des Bundessozialgerichts hin. Der Fall betraf einen Studenten, der erstmals eine Ausbildung durchlief.
Dort wurde entschieden, dass Teilnehmer an praxisorientierten dualen Studiengängen nicht als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte anzusehen sind und auch nicht als Auszubildende, sie gelten danach als Studenten. Daher gilt für diesen Personenkreis Sozialversicherungsfreiheit, bis auf die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), dies trägt allein der Arbeitgeber.
Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, welchen Status Sie haben. Handelt es sich um ein Erststudium, falls ja, um ein ausbildungsintegriertes duales Studium oder um ein praxisintegrierte duales Studium? Bitte nennen Sie hier den Ausbildungsgang, dann kann ich mit einer Antwort zur Nachfrage abschließend Stellung nehmen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.08.2011 09:42:33
Wie ich in der ersten Frage bereits darstellte handelt es sich um ein praxisorientiertes duales Studium. Es ist das zweite Studium.
- Ich bin 25, abgeschlossene Berufsausbildung, abgebrochenes Erststudium im 2. semester (2006).
Meine Frage war:
Da es noch keinen Beschluss über eine Neubewertung dieses praxisorientiertem dualem Studiums gibt, diese aber vorraussichtlich nächstes Jahr verabschiedet werden soll, stellt sich mir die Frage, ob meine Krankenversicherung mich tatsächlich präventiv als "Arbeitnehmer" und nicht als Student weiterführen kann. Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet sich ziemlich. Was sage ich meinem Ausbildungsbetrieb? Kann ich mich von der Sozialversicherung befreien lassen, oder werde ich schon vorsorglich als normaler Arbeitnehmer betrachtet?
Wie ich in der ersten Frage bereits darstellte handelt es sich um ein praxisorientiertes duales Studium. Es ist das zweite Studium.
- Ich bin 25, abgeschlossene Berufsausbildung, abgebrochenes Erststudium im 2. semester (2006).
Meine Frage war:
Da es noch keinen Beschluss über eine Neubewertung dieses praxisorientiertem dualem Studiums gibt, diese aber vorraussichtlich nächstes Jahr verabschiedet werden soll, stellt sich mir die Frage, ob meine Krankenversicherung mich tatsächlich präventiv als "Arbeitnehmer" und nicht als Student weiterführen kann. Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet sich ziemlich. Was sage ich meinem Ausbildungsbetrieb? Kann ich mich von der Sozialversicherung befreien lassen, oder werde ich schon vorsorglich als normaler Arbeitnehmer betrachtet?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 18.08.2011 10:55:43
Sehr geehrter Fragesteller,
da es sich faktisch um die erste Berufsausbildung mit einem Abschluss handelt, sollte die Einstufung als sozialversicherungs-
freies Studium erfolgen. Sie sollten einen Statusfeststellungantrag stellen und bei Ablehnung Ihrer Rechtsauffassung Klage einreichen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
da es sich faktisch um die erste Berufsausbildung mit einem Abschluss handelt, sollte die Einstufung als sozialversicherungs-
freies Studium erfolgen. Sie sollten einen Statusfeststellungantrag stellen und bei Ablehnung Ihrer Rechtsauffassung Klage einreichen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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