Frage geschrieben am 17.08.2011 12:19:41

Betreff: Sozialversicherung - Student - BA - Dualer Student


Rechtsgebiet: Lohn, Gehalt
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Wie in einer anderen Frage angegeben, werde ich im Oktober ein Duales Studium antreten. Es handelt sich per Definition um ein praxisintegriertes Studium, welches trotz einer finanziellen Förderung seitesn des "Arbeitgebers" mit 850€ Brutto/Mntl. laut Az.: B 12 R 4/08 R meiner Meinung nach nicht als Arbeitnehmer, oder Student rechtlich betrachtet wird.

Jetzt ist es aber so, dass man überall nachlesen kann, dass es "geplant" ist für das Jahr 2012 im Zuge der Vereinheitlichung alle Dualen Studiengänge pauschal als Sozialversicherungspflichtig angesehen werden sollen.

Meine gesetzliche Krankenversicherung meinte nun, dass alle Studenten, ab Oktober ebenfalls Sozialversicherungspflichtig sind. Obwohl diese Änderung noch garnicht verabschiedet wurde, will mich die Krankenkasse weiter als Arbeitnehmer führen, ohne mich auf den günstigeren Studententarif umzustellen.

Frage: Haben sie aktuellere Informationen zu diesem Thema? Wie soll/kann ich vorgehen und kann ich mich ab Oktober von der Sozialversicherung befreien lassen (Die Änderung scheint ja nach meinen Quellen nur ein "Hören/sagen" zu sein und ist noch nicht verbindlich). Die Sozialversicherung wären 150€ im Monat, die mir (Trotz aller sozialrechtlichen Bedenken) über das Studium sehr von nutzen sein könnten.


Antwort geschrieben am 18.08.2011 09:04:22
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Sie weisen zutreffend auf den Beschluss des Bundessozialgerichts hin. Der Fall betraf einen Studenten, der erstmals eine Ausbildung durchlief.

Dort wurde entschieden, dass Teilnehmer an praxisorientierten dualen Studiengängen nicht als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte anzusehen sind und auch nicht als Auszubildende, sie gelten danach als Studenten. Daher gilt für diesen Personenkreis Sozialversicherungsfreiheit, bis auf die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), dies trägt allein der Arbeitgeber.

Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, welchen Status Sie haben. Handelt es sich um ein Erststudium, falls ja, um ein ausbildungsintegriertes duales Studium oder um ein praxisintegrierte duales Studium? Bitte nennen Sie hier den Ausbildungsgang, dann kann ich mit einer Antwort zur Nachfrage abschließend Stellung nehmen,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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