Frage geschrieben am 12.02.2011 15:43:16Betreff: Sparkonto in der Schweiz
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
ich bin deutsche Staatsangehöriger mit Sitz in Deutschland und habe ein Konto in der Schweiz (Kanton Waadt) eröffnet. Ich möchte ein Teil meines Vermögens in der Schweiz legal anlegen da ich plane in den nächsten 5 Jahren meine Wohnsitz dorthin zu verlegen.
Nun meine Frage: Meine Bank zieht von dem erhaltenen Zinsen pauschal eine Quellsteuer von 35% ab und leitet diese ja bekanntlich an den Fiskus weiter. Was muss ich abgesehen davon noch als Selbständiger in Deutschland in meine Einkommenssteuererklärung angeben. Muss ich Angeben wieviel Zinsen ich erhalten habe, auch bei welcher Bank? Wenn ja wie und wo?
Vielen Dank für Ihre qualifizierte Antwort.
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 12.02.2011 15:49:03
Ergänzung: Liege voraussichtlich unter den 800 EUR Kapitalertragsgrenze in Deutschland, und möchte natürlich das Schweizer Bankgeheimnis nutzen.
geschrieben am 12.02.2011 15:49:03
Ergänzung: Liege voraussichtlich unter den 800 EUR Kapitalertragsgrenze in Deutschland, und möchte natürlich das Schweizer Bankgeheimnis nutzen.
Antwort geschrieben am 14.02.2011 19:39:58
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Katja Kiehne als RSS-Feed abonnieren!
Steuerberaterin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Katja Kiehne
Eifelplatz 5, 50677 Köln, Tel: 0221/ 60 60 77 97, Fax: 0221/60 60 77 98
Steuerberatung
Eifelplatz 5, 50677 Köln, Tel: 0221/ 60 60 77 97, Fax: 0221/60 60 77 98
Steuerberatung
vor dem Hintergrund einer Erstberatung und Ihrem Honorareinsatz beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Da Sie in Deutschland ansässig sind, hat Deutschland das Besteuerungsrecht für diese. Allerdings kann der Quellenstaat (hier die Schweiz) eine Quellenbesteuerung i.H.v. 10% vornehmen. In Deutschland wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% erhoben. Die Zinsen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, müssen daher grundsätzlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie haben jedoch angeben, dass Ihre gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro liegen. Wenn Sie diese jetzt im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP mit den einbehaltenen Steuerabzugsbeträgen (Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag) erklären, würde dies zu einer Erstattung der einbehaltenen deutschen Abgeltungssteuer führen (bzw. Verrechnung auf evtl. zu zahlende Einkommensteuerbeträge).
Mit freundlchen Grüßen
Katja Kiehne
Steuerberaterin
Master of Business Consulting (M.BC.)
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 14.02.2011 19:48:44
Sofern allerdings 35% Schweizer Quellensteuern einbehalten wurden, sind die zuviel einbehaltenen 25% Steuern über die Schweiz zurück zurück zu fordern. In dem Fall wäre noch keine deutsche Abgeltungssteuer enrichtet.
Sofern Sie mit den Sparerpauschbetrag auch mit anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht überschreiten, brauchen dann keine Angaben in der Anlage KAP getätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kiehne
Sofern allerdings 35% Schweizer Quellensteuern einbehalten wurden, sind die zuviel einbehaltenen 25% Steuern über die Schweiz zurück zurück zu fordern. In dem Fall wäre noch keine deutsche Abgeltungssteuer enrichtet.
Sofern Sie mit den Sparerpauschbetrag auch mit anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht überschreiten, brauchen dann keine Angaben in der Anlage KAP getätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kiehne
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Kiehne direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.












