Frage geschrieben am 03.03.2009 19:06:20Betreff: Spendenaktion im Internet
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Person A plant einen Spendenaufruf über eine HP im Internet für eine Dritte Person!
Dabei soll jeder User "nur" 1€ für dieses Dritte Person spenden!
Auf der HP ist ein direktes Bezahlsystem installiert
Person A möchte gerne 30% der Spenden für sich behalten und zudem durch Bannerwerbung Erträge generieren.
Person A ist eine private Person, die ein Gewerbe angemeldet hat.
Was muss A dabei beachten???
Darf A sich grundsätzlich 30% der Spenden einbehalten?
Muss diese Planung im Vorfeld vom Finanzamt genehmigt werden bzw. ist eine Genehmigung überhaupt notwendig?
Gestaltet sich die ganze Angelegenheit einfacher, wenn A 100% der Spenden weitergeben würde und nur durch die Bannerwerbung
Erträge generieren würde.
Ich bitte nur um eine Antwort der grundsätzlichen Möglichkeit und NICHT wie besteuert wird.
Wir suchen nach Beantwortung dieser Frage einen Steuerberater der uns bei einer möglichen Umsetzung begleiten könnten !!!
Vielen Dank
ixu2007











