Frage geschrieben am 12.06.2011 19:17:24

Betreff: Steuererklärung 2010: Steuern - Verkauf eines privatgenutzten EFH


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

meine Lebenspartnerin und ich (nicht verheiratet) haben 2008 eine Immobilie (Grundstück + EFH) gekauft, das Haus anschließend modernisiert, es anschließend ausschließlich selbst genutzt und Anfang 2010 wieder verkauft.

Die genauen Daten:
Kauf: 17.12.2008
Sanierung: bis 06/2009
Einzug: 07/2009
Verkauf: 31.03.2010
Der Verkaufspreis lag etwa 50% über dem Anschaffungspreis.

Unsere Frage:
Müssen wir den Verkauf des Hauses in der Einkommenssteuererklärung 2010 angeben und Steuern (Spekulationssteuer) entrichten?

MfG


Antwort geschrieben am 12.06.2011 22:01:55
Steuerberaterin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Katja Kiehne
Eifelplatz 5, 50677 Köln, Tel: 0221/ 60 60 77 97, Fax: 0221/60 60 77 98
Steuerberatung
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Lieber Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und vor dem Hintergrund Ihres Honorareinsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Private Veräußerungsgeschäft unterliegen dann nicht der Besteuerung, wenn entweder das Grundstück mit Gebäude in den beiden vorhergehenden Jahren der Veräußerung zu Wohnzwecken genutzt wurde oder das Grundstück mit Gebäude zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich den eigenen Wohnzwecken gedient hat. Ein Leerstand zu Beginn ist unschädlich, wenn er mit der beabsichtigten Eigennutzung im Kontext steht( vgl. BMF-Schreiben vom 05.10.2000)

In Ihrem Fall müsste für die "Steuerfreiheit" mit der zweiten Regelung argumentiert werden. Da dem Finanzamt ohnehin Abschriften von Kaufverträge über Grundstücke und Gebäude zugeleitet werden, empfiehlt sich ggf. den Sachverhalt offenzulegen.

Das Finanzamt kann dann später keine andere Rechtsauffassung "aufgrund neuer Tatsachen" vertreten und Sie würden mehr Rechtssicherheit erlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass abweichende Sachverhalte unter Umständen zu völlig anderen steuerlichen Konsequenzen führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kiehne
Steuerberaterin
Master of Business Consulting (M.BC,)
Dipl.-Finanzwirtin (FH)






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