Frage geschrieben am 04.02.2010 13:42:13Betreff: Steuererklärung Angaben
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
1 = Ja
2 = Nein
In der Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2009 ist die o.a. Frage enthalten.
Sachverhalt:
A unterhielt bis ins Jahr 2009 eine Geschäftsverbindung mit einem Kreditinstitut im Ausland. A hatte Kreditverbindlichkeiten in fremder Währung bei der ausländischen Bank. Als Abwicklungskonto zur Verrechnung der Darlehensraten und Zinsen wurden neben dem Darlehenskonto noch ein Guthabenkonto bei der ausländischen Bank unterhalten.
Der Kredit wurde allerdings im Jahr 2009 durch eine Bank innerhalb Deutschland abgelöst. Im Zuge der Ablösung der Darlehensverbindlichkeiten durch eine inländische Bank wurde auch das bei der ausländischen Bank eingerichtete Abwicklungskonto aufgelöst.
Zum Jahresende 2009 (31.12.2009) bestand daher mit der ausländischen Bank keine Geschäftsbeziehung mehr.
Muss die o.a. Frage trotzdem mit Ja beantwortet werden (oder mit nein, da die Geschäftsbeziehung mit der ausländischen Bank ja im Jahr 2009 beendet wurde)?
Für den Fall dass die Frage (trotz Beendigung der Geschäftsverbindung im Jahr 2009) Frage mit ja zu beantworten ist, sind dann noch weitere Angaben in der Einkommensteuererklärung erforderlich?
Antwort geschrieben am 05.02.2010 01:02:36
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 141
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 141
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Die nun neu im Mantelbogen aufgenommene Frage enthält das Tatbestandsmerkmal "nachhaltig". Dies bedeutet, dass die Geschäftsbeziehung auf Dauer ausgerichtet sein muss. In Ihrem Fall handelt es sich um eine vorübergehende, abgeschlossene Angelegenheit, so dass diese Frage nicht bejaht werden kann.
Sie kreuzen daher "Nein" an, wenn Sie keine weiteren Geschäftsbeziehungen mit der ausländischen Bank mehr haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.10.2010 20:15:46
Sehr geehrte Frau Zerban,
inzwischen habe (hat ein Bekannter von mir in einer Fachzeitschrift gelesen) ich gehört, dass die o.a. neue im Mantelbogen enthaltene Frage sowieso nicht beantwortet werden muss, da sie zu unbestimmt formuliert sei.
In diesem Fall hätte sich meine Frage ja von Anfang an erübrigt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Zerban,
inzwischen habe (hat ein Bekannter von mir in einer Fachzeitschrift gelesen) ich gehört, dass die o.a. neue im Mantelbogen enthaltene Frage sowieso nicht beantwortet werden muss, da sie zu unbestimmt formuliert sei.
In diesem Fall hätte sich meine Frage ja von Anfang an erübrigt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 13.10.2010 20:32:38
Sehr geehrter Fragesteller,
es trifft zu, dass die Finanzverwaltung seit Juni 2010 nach heftiger
Kritik an dieser Frage, die ohne rechtliche Grundlage sein soll, auf die
Beantwortung dieser Frage nicht mehr besteht und daher auch
etwa bei ELSTER nicht mehr beantwortet werden muss. In Ihrem
Fall (Fragestellung im Februar 2010) konnte diese Entwicklung
nicht vorhergesehen werden. Im Zeitpunkt Ihrer Fragestellung
musste man davon ausgehen, dass die Frage hier beantwortet werden
muss.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
es trifft zu, dass die Finanzverwaltung seit Juni 2010 nach heftiger
Kritik an dieser Frage, die ohne rechtliche Grundlage sein soll, auf die
Beantwortung dieser Frage nicht mehr besteht und daher auch
etwa bei ELSTER nicht mehr beantwortet werden muss. In Ihrem
Fall (Fragestellung im Februar 2010) konnte diese Entwicklung
nicht vorhergesehen werden. Im Zeitpunkt Ihrer Fragestellung
musste man davon ausgehen, dass die Frage hier beantwortet werden
muss.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Zerban direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.












