Steuererklärung erster fester Job

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Steuererklärung erster fester Job

Hallo.

Ich versuch mich grad durch meine Einkommenssteuererklärung für 2011 zu fuchsen und komm nicht recht weiter. Mein Problem ist folgendes:

Ich war bis April letzten Jahres als studentische Aushilfe bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. In drei der vier Monate habe ich jeweils rund 950€ (also wurde Lohnsteuer fällig) und einen Monat deutlich über 1000€ brutto verdient. Gleichzeitig war ich studentisch freiwillig krankenversichert, habe also den Pauschalbetrag von irgendwas um die 66 Euro gezahlt.
Ab Mai bin ich dann im selben Unternehmen fest eingestellt worden mit festem Gehalt und allem drum und dran.

Nun habe ich also nur eine Lohnsteuerkartenabrechnung für 2011 von meinem Arbeitgeber erhalten. Darauf steht mein gesamter Verdienst als Student und Festangestellter in einer Summe. Die Sozialversicherungsbeträge für die Zeit als Student fehlen natürlich. Die kann ich zwar händisch zu den auf der Lohnsteuerkarte angegebenen Beträgen addieren und eintragen, aber mein Steuerprogramm sagt mir trotzdem, dass ich wohl noch nachzahlen muss.

Kann das sein? Aus meiner Sich besteht das Problem darin, dass mein Jahreslohn mit meinen gezahlten Sozialversicherungbeiträgen abgeglichen wird und da halt eine Differenz rauskommt, die mir ein zu hohes Nettoeinkommen beschert. Ist das wirklich so? Müssten die beiden Arbeitsverhältnisse nicht gesondert betrachtet werden, da ihnen jeweils unterschiedliche Umstände zu Grunde liegen? Wenn ja, wie kann ich das in der Steuererklärung angeben?

So, ich hoffe, das Problem ist allgemein genug, um mich gelöscht zu werden. Ich will nur Hinweise, wie ich vorgehen soll, keine Steuerberechnung.

Bin dankbar für jede Hilfe

Viele Grüße,
Yuri


von Yuri am 07.02.2012 21:05
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>Steuererklärung erster fester Job
Hallo,

>>>Darauf steht mein gesamter Verdienst als Student und Festangestellter in einer Summe.

Das ist auch korrekt so.


>>>Die Sozialversicherungsbeträge für die Zeit als Student fehlen natürlich. Die kann ich zwar händisch zu den auf der Lohnsteuerkarte angegebenen Beträgen addieren und eintragen,

Nein, dafür gibt es extra eine Eingabemöglichkeiten.


>>>aber mein Steuerprogramm sagt mir trotzdem, dass ich wohl noch nachzahlen muss.

Das kann ich mir auch (noch) nicht erklären. Bei - wie hier - stark unterschiedlichen Einkünften gibt es regelmäßig eine Erstattung.
Oder hat der Arbeitgeber eine Lohnsteuererklärung gemacht (mit der Dezemberabrechnung)?
Was für ein Programm benutzt du denn?


>>> Aus meiner Sich besteht das Problem darin, dass mein Jahreslohn mit meinen gezahlten Sozialversicherungbeiträgen abgeglichen wird und da halt eine Differenz rauskommt, die mir ein zu hohes Nettoeinkommen beschert. Ist das wirklich so?

So ganz verstehe ich nicht, was du meinst, abgeglichen wird da nichts.
Aber es könnte sein, dass die Lohnsteuertabelle (nach der rechnet der Arbeitgeber ab) in deinem Fall zu hohe Sonderausgaben mit einrechnet (eben die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge); das sollte aber eigentlich nur wenig ausmachen.


>>> Müssten die beiden Arbeitsverhältnisse nicht gesondert betrachtet werden, da ihnen jeweils unterschiedliche Umstände zu Grunde liegen?

Nein. In die Steuererklärung gehört dein komplettes Jahreseinkommen, da wird nichts getrennt; selbst wenn es mehrere Arbeitgeber gewesen wären, würde am Ende alles addiert.


>>>will nur Hinweise, wie ich vorgehen soll,

Das kann ich so auch nicht sagen.

Addiere mal alle Bruttobeträge, dann davon die Sozialversicherungensbeiträge (max. 1900 Euro) und die Werbungkostenpauschale (1000 Euro) abziehen, und das Ergebnis in einen Einkommensteuerrechner eingeben (https://www.abgabenrechner.de/ekst/?). Was dann dort als Steuer herauskommt, vergleichst du mit der abgeführten Lohnsteuer (ist es mehr, musst du nachzahlen).
Alles nur ganz grob ohne irgendwelche Besonderheiten und ohne die genauen Regelungen bezuüglich der Sozialversicherung.

MfG Stefan



von reckoner am 08.02.2012 18:18
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>Steuererklärung erster fester Job
Danke für die Antwort!

Ja, mein AG hat mir per Dezember Lohnsteuer wieder ausgezahlt. Trotzdem bin ich überrascht, dass ich - wenn auch nur wenig - nachzahlen soll. Ich hab''s selbst mit Wiso Steuer Sparbuch durchgerechnet. Dabei geht es mir weniger um den eigentlichen Betrag, sonder darum, das System dahinter zu verstehen.

Die Idee mit dem Aufteilen der Abrechnungen kam daher, dass für Studenten ja ganz andere Rahmenbedingungen gelten, als für "normale" AN. Als Studi zahlt man einen Pauschalbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings schließt die Krankenversicherung kein Krankengeld mit ein. Gelten in solch einem Fall nicht andere Freibeträge? Prüft das FA sowas selbständig oder wie kann ich das denen klar machen?

Viele Grüße,
Yuri


von Yuri am 08.02.2012 23:20
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>Steuererklärung erster fester Job
Hallo,

>>>Ja, mein AG hat mir per Dezember Lohnsteuer wieder ausgezahlt.

Damit stehst du (ungefähr) bei Plus-Minus-Null, die abgeführte Lohnsteuer sollte (fast genau) mit der Einkommensteuer übereinstimmen. Es ist weder eine (nennenswerte) Nachzahlung noch eine (nennenswerte) Erstattung zu erwarten.
(die Klammern jeweils, weil es oft doch noch zu kleinen Differenzen kommt)

Wenn du neben dem Lohn kein weiteres Einkommen hattest, dann bist du imho auch nicht erklärungspflichtig (Steuerklasse 1 und keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vorausgesetzt), also lass es einfach, dann gibt es auch keine Nachzahlung. :-)


>>>Die Idee mit dem Aufteilen der Abrechnungen kam daher, dass für Studenten ja ganz andere Rahmenbedingungen gelten, als für "normale" AN. Als Studi zahlt man einen Pauschalbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Das spielt für die Steuerberechnung nur indirekt eine Rolle, versteuert wird der Bruttolohn, egal wieviel davon noch abgezogen wird. Die Sozialversicherungsbeiträge kommen dann als Sonderausgaben wieder zum Tragen (Anlage Vorsorgeaufwand).


>>>Allerdings schließt die Krankenversicherung kein Krankengeld mit ein. Gelten in solch einem Fall nicht andere Freibeträge?

Nein, unterschieden wird nur, ob man die Sozialversicherungen komplett alleine gezahlt hat (dann 2800 Euro), oder nicht (dann 1900 Euro).


>>>Prüft das FA sowas selbständig oder wie kann ich das denen klar machen?

Die Versicherungsbeiträge musst du schon selber erklären (Anlage Vorsorgeaufwand), aber dann werden sie natürlich auch berücksichtigt.

MfG Stefan



von reckoner am 08.02.2012 23:51
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>Steuererklärung erster fester Job
Na huch...nicht erklärungspflichtig??? Ich dachte, bei überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen wäre man auf jeden Fall verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben...

*verwirrt*
Yuri


von Yuri am 09.02.2012 00:02
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>Steuererklärung erster fester Job
Hallo,

>>>Ich dachte, bei überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen wäre man auf jeden Fall verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben...

Nein, das was du meinst, gilt nicht für Arbeitnehmer, jedenfalls für solche mit Steuerklasse 1 (oder 4) und keinen Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte.

Dazu mal ein FAQ aus einem anderen Forum: http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/0/201

MfG Stefan



von reckoner am 09.02.2012 00:25
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>Steuererklärung erster fester Job
Ui...wieder was gelernt. Danke für den wichtigen Hinweis.

Ich würd ja sagen, dass ich in Wirtschaftsdingen nicht ganz blöd bin, aber das Thema Steuern scheint mir doch eine komplett eigene Welt mit einer mir nur sehr begrenzt verständlichen Sprach zu sein.

Ich wart mal die Antwort auf meine zweite Frage ab und schau dann, ob sich der Aufwand einer Erstellung überhaupt lohnt.

Danke Dir jedenfalls vielmals für Deine Hilfe!
Gruß,
yuri


von Yuri am 09.02.2012 09:14
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