>Steuererklärung erster fester Job
Hallo,
>>>Darauf steht mein gesamter Verdienst als Student und Festangestellter in einer Summe.
Das ist auch korrekt so.
>>>Die Sozialversicherungsbeträge für die Zeit als Student fehlen natürlich. Die kann ich zwar händisch zu den auf der Lohnsteuerkarte angegebenen Beträgen addieren und eintragen,
Nein, dafür gibt es extra eine Eingabemöglichkeiten.
>>>aber mein Steuerprogramm sagt mir trotzdem, dass ich wohl noch nachzahlen muss.
Das kann ich mir auch (noch) nicht erklären. Bei - wie hier - stark unterschiedlichen Einkünften gibt es regelmäßig eine Erstattung.
Oder hat der Arbeitgeber eine Lohnsteuererklärung gemacht (mit der Dezemberabrechnung)?
Was für ein Programm benutzt du denn?
>>> Aus meiner Sich besteht das Problem darin, dass mein Jahreslohn mit meinen gezahlten Sozialversicherungbeiträgen abgeglichen wird und da halt eine Differenz rauskommt, die mir ein zu hohes Nettoeinkommen beschert. Ist das wirklich so?
So ganz verstehe ich nicht, was du meinst, abgeglichen wird da nichts.
Aber es könnte sein, dass die Lohnsteuertabelle (nach der rechnet der Arbeitgeber ab) in deinem Fall zu hohe Sonderausgaben mit einrechnet (eben die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge); das sollte aber eigentlich nur wenig ausmachen.
>>> Müssten die beiden Arbeitsverhältnisse nicht gesondert betrachtet werden, da ihnen jeweils unterschiedliche Umstände zu Grunde liegen?
Nein. In die Steuererklärung gehört dein komplettes Jahreseinkommen, da wird nichts getrennt; selbst wenn es mehrere Arbeitgeber gewesen wären, würde am Ende alles addiert.
>>>will nur Hinweise, wie ich vorgehen soll,
Das kann ich so auch nicht sagen.
Addiere mal alle Bruttobeträge, dann davon die Sozialversicherungensbeiträge (max. 1900 Euro) und die Werbungkostenpauschale (1000 Euro) abziehen, und das Ergebnis in einen Einkommensteuerrechner eingeben (https://www.abgabenrechner.de/ekst/?). Was dann dort als Steuer herauskommt, vergleichst du mit der abgeführten Lohnsteuer (ist es mehr, musst du nachzahlen).
Alles nur ganz grob ohne irgendwelche Besonderheiten und ohne die genauen Regelungen bezuüglich der Sozialversicherung.
MfG Stefan
von reckoner am 08.02.2012 18:18
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