Steuererklärung und Doppelthaushalt

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

179 Aufrufe

Steuererklärung und Doppelthaushalt

Hi Folks,
Moin Moin!
Ich bin seit März in München beschäftigte am TUM auf TVL-E13 Vollzeit, also ca. 39,000 Brutto im Jahr.
Meine Frau ist Ärztin und Wohnt aber in Würzburg und verdient ca. 45,000 Pro Jahr Brutto. Gesamt haben wir beide für 2011 steuer Abgaben von über 14,000, davon allein habe ich mit der steuer klasse 5 ca. 9,000 als meine anteil der Abgaben. Nun, unsere Hauptwohnsitz ist in Wurzburg und dort sind die miete sehr niedrig. Aufgrund mein Job am TUM wohne ich in München und bezahle 600 Euro monatlich für die Miete. Kann ich diese 600 Euro zurück bekommen oder ist das unbedingt ein Fall für einen Experten, Steuerberater ?
Uups, ausserdem wir haben ein Tochter die zu Schule in Wurzburg geht und haben ein Auto Privat leasing am laufen für 300,- Euro monatlich. Ich persönlich komme gerade noch so klar mit meine Gehalt in München während meine Frau da schon besser da steht mit der Steuere klasse 3 in Würzburg. In diesen für mich sehr komplizierten fall, soll ich lieber das den Steuerberater geben oder ist da nix zurückzuholen ?
Wieviel würde mir ungefähr natürlich den Steuerberater kosten ?
Ich bitte um ihre hilfe.
Hey, das mit dem gut Deutsch schreiben ist nicht so mein Ding .
Cheers!
Daniel


von Daniel40 am 02.02.2012 10:18
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



>Steuererklärung und Doppelthaushalt
Du kannst wählen, ob du doppelte Haushaltsführung oder alle Familienheimfahrten (wenn mehr als eine pro Woche) geltend machst (§ 9 EStG).

Das Autoleasing könnt ihr nicht absetzen, da diese Kosten mit der Entfernungspauschale abgegolten sind.

Ob du dir die Steuererklärung selbst zutraust oder lieber einen Steuerberater einschaltest, musst du selbst entscheiden. Wieviel der kostet, müsstest du bei ihm erfragen.

PS: Du kannst zwar bei doppelter Haushaltsführung die Miete geltend machen, dass mindert aber nur euer zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag. Die tatsächliche steuererstattung ist geringer. Nur so als Hinweis


von schneechen am 05.02.2012 00:47
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen: