>Steuererstattung bein Einfuhr von Ware?
Bei Grenzübertritt erfolgt in der Regel eine Befreiung der schweizer MWSt.
Der Unternehmer stellt also eine Rechnung ohne MWSt aus (rechnet die schweizer MWSt. raus) und bei der Einfuhr sind 19% Einfuhrumsatzsteuer (=deutsche MWSt.) zu bezahlen. Wenn es geschäftlich ist, kann man die EUST auch wieder als Vorsteuer absetzen.
Ggf. kann ein kleiner Zollsatz erhoben werden.
Hängt vom Gegenstand ab.
von Potzblitz am 03.08.2008 01:08
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