Frage geschrieben am 25.04.2008 20:50:00Betreff: Steuerfreiheit in Spanien?
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 100,00
Status: Beantwortet
Es sind monatlich regelmäßige Zahlungen, ohne dass ich selbst verkaufend und fakturierend tätig bin.
Vorausgesetzt, ich wechselte meinen ständigen Wohnsitz nach Spanien (mehr als 183 Tage in Spanien). Das Gewerbe in Deutschland würde ab- und in Spanien angemeldet. In Spanien selbst würden aber keine Verkaufsaktivitäten etc. erfolgen. Der Geldzufluß käme einzig und allein per üblicher Überweisung aus Deutschland.
Zahlungen bzw. Einkünfte aus dem spanischen Ausland sollen doch in Spanien steuerfrei sein, oder? Hätte ich bei dieser Konstellation vollkommene Steuerfreiheit in Spanien. In Deutschland ja wohl sowieso, weil dort nich mehr ansässig.
Falls ja, könnte der sonst in Deutschland gezahtle Betrag an Einkommensteurer, Gewerbesteuer usw. gut in eine Mietimmobilie in Spanien angelegt werden.
Antwort geschrieben am 28.04.2008 09:03:15
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie EINEN ( es muss nicht der Hauptwohnsitz sein ) Wohnsitz in Deutschland innehaben, sind Sie grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 EStG und zwar mit Ihrem gesamten Welteinkommen. Das Gleiche gilt, wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz jedoch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie in Deutschland KEINEN Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt, sind Sie beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben.
Wenn Sie, sowohl bei unbeschränkter als auch beschränkter Steuerpflicht in Deutschland KEINE Betriebsstätte haben, sind die Einnahmen aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit in Deutschland steuerfrei und ausschliesslich in Spanien zu besteuern. Wenn Sie also Ihr Gewerbe in Deutschland abmelden und in Spanien anmelden, dann befindet sich der Sitzstaat Ihres Unternehmens in Spanien und die Einkünfte werden auch in Spanien versteuert.
In Spanien erzielen Sie dann Einkünfte aus „wirtschaftlicher Tätigkeit“. Einkünfte aus "wirtschaftlicher Tätigkeit" sind Einkünfte aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit. Sie sind als Einkünfte aufgrund einer Betriebsstätte auf spanischem Staatsgebiet immer und als ohne Betriebsstätte erzielte Einkünfte grundsätzlich dann zu versteuern, wenn sie von wirtschaftlichen Tätigkeiten auf spanischem Staatsgebiet herrühren oder wenn es sich um Dienstleistungen handelt, die auf spanischem Staatsgebiet in Anspruch genommen wurden. Auch Einkünfte, die aus persönlichen Darbietungen von Künstlern und Sportlern auf spanischem Staatsgebiet herrühren, auch wenn der Erlös an andere natürliche Personen oder Körperschaften geht, werden in Spanien besteuert.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Geldbeträge in eine spanische Mietimmobilie anzulegen. Eine Immobilie stellt unbewegliches Vermögen dar, deren Vermietung immer im Belegenheitsstaat, hier in Spanien, besteuert wird. In Deutschland wären die Vermietungseinkünfte dann ebenfalls steuerfrei.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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