Frage geschrieben am 14.06.2007 23:13:00

Betreff: Steuerhinterziehung mit privater Baustelle


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 60,00
Status: Beantwortet
Ein befreundeter Handwerker hat für einen guten Bekannten einen Auftrag durchgeführt. Er hat an die Firma des Bekannten eine Rechnung über Netto 28.000 € geschickt, das Geld wurde Brutto überwiesen und auf dem Privatbau eingesetzt.
Jetzt kam es zum Zerwürfnis auf der Baustelle. Jeder beschuldigt den anderen. Der Handwerker will eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung machen. Macht sich der Handwerker wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auch schuldig? Die Firma fordert wegen Nichterfüllung das Geld zurück. Kann sie das durchsetzen? Gibt es für die Firma eine Strafe wegen Steuerhinterziehung ?
Falls der Betrag wegen der vielen Fragen nicht reicht, bitte um Info.


Antwort geschrieben am 14.06.2007 23:45:38
Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres (geringen) Einsatzes:

Dieses Verhalten der Firma ist selbstverständlich Steuerhinterziehung und durch das Ausstellen der Rechnung an die Firma an, obwohl die Arbeiten an einem privaten Haus, also der Privatsphäre zuordnenbar ist, auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung seitens des Handwerkers. Wie hoch die Strafe ist, hängt vom Einzelfall ab; nur soviel mit Haft ist nicht zu rechnen.
Der Handwerker hat seine Leistung erbracht; eine Rückforderung des Geldes kommt nicht in Betracht.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.

Mit besten Grüßen
RA Hermes
BLaw (Bern)

www.kanzlei-hermes.com

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