Frage geschrieben am 14.06.2007 23:13:00Betreff: Steuerhinterziehung mit privater Baustelle
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 60,00
Status: Beantwortet
Jetzt kam es zum Zerwürfnis auf der Baustelle. Jeder beschuldigt den anderen. Der Handwerker will eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung machen. Macht sich der Handwerker wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auch schuldig? Die Firma fordert wegen Nichterfüllung das Geld zurück. Kann sie das durchsetzen? Gibt es für die Firma eine Strafe wegen Steuerhinterziehung ?
Falls der Betrag wegen der vielen Fragen nicht reicht, bitte um Info.
Antwort geschrieben am 14.06.2007 23:45:38
im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres (geringen) Einsatzes:
Dieses Verhalten der Firma ist selbstverständlich Steuerhinterziehung und durch das Ausstellen der Rechnung an die Firma an, obwohl die Arbeiten an einem privaten Haus, also der Privatsphäre zuordnenbar ist, auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung seitens des Handwerkers. Wie hoch die Strafe ist, hängt vom Einzelfall ab; nur soviel mit Haft ist nicht zu rechnen.
Der Handwerker hat seine Leistung erbracht; eine Rückforderung des Geldes kommt nicht in Betracht.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
BLaw (Bern)
www.kanzlei-hermes.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.06.2007 00:10:45
1. Habe die Antwort nicht ganz verstanden, weil der erste Satz einen Fehler enthält bzw. nicht klar formuliet ist.
2. Der Handwerker hat zwar eine Leistung erbracht, aber nicht im Sinn und Text der Rechnung. Eine erbrachte Leistung gemäß Rechnung liegt nicht vor. So gesehen könnte es evtl. doch schwierig werden.
1. Habe die Antwort nicht ganz verstanden, weil der erste Satz einen Fehler enthält bzw. nicht klar formuliet ist.
2. Der Handwerker hat zwar eine Leistung erbracht, aber nicht im Sinn und Text der Rechnung. Eine erbrachte Leistung gemäß Rechnung liegt nicht vor. So gesehen könnte es evtl. doch schwierig werden.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 15.06.2007 00:30:44
Vielen Dank für Ihr Nachfrage.
1. Zur Klarstellung: Das Verhalten ist von der Firma Steuerhinterziehung und von dem Handwerker Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
2. Wenn der Handwerker etwas ohne Rechnung/Vertrag erbringt, hat er einen Bereicherungsanspruch gegenüber der Firma bzw. den "Privatmann". Dass die Leistungen ausgeführt wurden, wird wohl nachweisbar sein. Ich habe immer wieder Fälle in diesem Bereich; gerade wenn der Bau oder ein Teil "schwarz" gezahlt wurden und es im Nachhinein Ärger in der Form, dass entweder die Arbeiten mangelhaft sind oder es (Rück-)zahlungen gibt.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne mich per email kontaktieren: info@kanzlei-hermes.com.
Vielen Dank für Ihr Nachfrage.
1. Zur Klarstellung: Das Verhalten ist von der Firma Steuerhinterziehung und von dem Handwerker Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
2. Wenn der Handwerker etwas ohne Rechnung/Vertrag erbringt, hat er einen Bereicherungsanspruch gegenüber der Firma bzw. den "Privatmann". Dass die Leistungen ausgeführt wurden, wird wohl nachweisbar sein. Ich habe immer wieder Fälle in diesem Bereich; gerade wenn der Bau oder ein Teil "schwarz" gezahlt wurden und es im Nachhinein Ärger in der Form, dass entweder die Arbeiten mangelhaft sind oder es (Rück-)zahlungen gibt.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne mich per email kontaktieren: info@kanzlei-hermes.com.
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