Frage geschrieben am 12.02.2007 19:14:00

Betreff: Steuerhinterziehung


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Hallo , ich habe eine Diskussion mit einem Freund....
es geht um Steuerhinterziehung ca. 100000€.....
der freund ist geschäftsführer in einem familienbetrieb und arbeitet unentgeltlich für eines seiner kinder, dem das geschäft gehört...
im okt. letzten jahres war dort eine steuerprüfung incl. staatsanwalt und der gleichen...
man beschuldigt sie die summe in ca. 2,5 jahren hinterzogen zu haben...der freund hat versucht alles zu widerlegen kam aber bislang damit nicht durch...nun läuft ein verfahren wegen hinterziehung und eines wo die summe bestimmt wird....
das geschäft geht wohl in den privaten insolvenz, wie es aussieht.
meine frage ist, der freund ist geschäftsführer , inwieweit haftet er für irgendwelche schulden.und für den strafbestand der hinterziehung...er sagt sein anwalt meint er kommt gar nicht in gefahr bestraft zu werden....
ich denke er bekommt zumindest eine strafe wegen beihilfe...im verfahren wird wohl alle schuld auf ihn geschoben, da er ja nichts zu erwarten hat....und der inhaber soll da ohne bzw. mit einer geringen strafe rauskommen...
ist der geschäftsführer wirklich aus allem befreit und kann in keinster weise belangt werden auch nicht mit einer bewährungsstrafe oder dergleichen....
mein rechtsempfinden sagt mir, das wäre viel zu einfach....
ich weiß nicht , welche form des geschäfts es ist...ich denke weder eine gmbH noch Kg..sonder es ist ein kleiner familienbetrieb....
mein empfinden sagt mir, das beide , der inhaber und der geschäftsführer belangt werden...aber ich weiß es nicht und finde auch im internet nichts und der freund glaubt mir nicht und meint der anwalt wird es schon wissen und der steuerberater auch..
ich wäre ihnen dankbar für eine antwort....damit ich ihm schwarz auf weiß zeigen kann, das er auch belangt werden wird....es ist in NRW falls ihnen das hilft...
vielen dank für ihre bemühungen und für die antwort.....


Antwort geschrieben am 12.02.2007 20:52:25
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Täter einer Steuerhinterziehung kann nicht nur der Steuerpflichtige selbst sein, sondern grds. „jedermann“, also auch etwa der Steuerberater des Steuerpflichtigen oder ein Abgestellter des steuerpflichtigen.

Dies soll in Ihrem Fall aber nicht bedeuten, dass Ihr Freund, der GF, sich hier strafbar gemacht hat. Es gilt der Satz: „Keine Strafe ohne Schuld“. Ihrem Freund muss daher ein individueller Schuldvorwurf gemacht werden, ganz gleich, ob es um eine eigenhändige Steuerhinterziehung geht oder um den Vorwurf der Beihilfe.

II. In Ihrem Fall kann ohne Sachverhalts- und Aktenkenntnis nicht eingeschätzt werden, ob ein strafbares Verhalten Ihres Freundes vorliegt.
Ihren Äußerungen entnehme ich, dass Ihr Freund bereits einen Verteidiger hat, der ihn berät. Zwar ist natürlich auch ein RA vor Irrtümern nicht gefeit und vieles lässt sich immer „so uns so“ sehen. Dennoch meine ich, sollte Ihr Freund grds. dem Rat des Anwalts vertrauen.
Daneben kann Ihr Freund auch einen weiteren Verteidiger mit der Prüfung der Sach- und Rechtslage beauftragen, wenn er sich dadurch mehr Sicherheit verspricht.

III. Insgesamt kann hier und jetzt jedenfalls ohne weitere Prüfung und Kenntnis der Fakten nicht pauschal behauptet werden, Ihr Freund habe sich strafbar gemacht.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?
Bewertung:
danke für die antwort , es hat mir erstmal sehr gehofen und war auch sehr schnell.....



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