Frage geschrieben am 15.04.2007 23:09:00

Betreff: Steuerhinterziehung


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Hallo,
wir haben Steuern hinterzogen und sind dabei erwischt worden.
Es folgte Hausdurchsuchung usw.Wir haben das Geld für die Sanierung unseres Hauses (Haus der Grossmutter) gebraucht weil wir nur auf einem Zimmer hausten und das mit 2 Kindern (das Haus hatte viele verteckte Mängel), wie sagte die Staatsanwältin menschlich verständlich aber illegal...soweit das.
Wir haben dann versucht uns mit dem Fiscus zu einigen was zunächst scheiterte aber ich habe nicht aufgegeben und grössere Geldbeträge bezahlt was auch von Erfolg gekrönt war, man räumte uns eine Ratenzahlung ein in höhe von 750,00€ monatlich alle 6 Monate neu zu verhandeln. Uns fiel ein Stein vom Herzen als wir das geschafft hatten! (keine Pfändung und wir könnten unser Haus behalten)
Uns so fingen wir brav an immer unsere Raten in den letzten 6 Monaten zu Zahlen. Ursprünglich war es ein Betrag von 45000€
Mittlerweile sind wir runter auf 14000€ und jetzt will das Finazamt trotzdem Pfänden obwohl wir immer bezahlt haben!
Nach Rücksprache mit unserem Sachbearbeiter bekamen wir die Aussage: das Er uns angeblich helfen will und es doch nicht zumutbar wäre eine so hohe Rate (750,00€) weiter zu zahlen des weiteren könnte Er uns nicht in eine Stundung zurück führen und Er müsse nun pfände, weil seine Abteilung selber Ärger hätte weil er bei uns nicht druchgepfändet hätte...wir sollen uns aber keine Sorgen machen es wäre nur für die Akten!
Wir machen uns vor Angst in die Hose im Moment weil wir nicht wissen was wir tun sollen, unser kleines Haus ist alles was wir haben. Meine Frage ist kann der Fiscus das einfach so, obwohl wir immer bezahlt haben?
Das nicht gepfändet wird war Teil der Abmachung mit dem Fiscus weil die Bank uns sonst den Hauskredit aufkündigt Und was können wir noch dagegen tun? Am 27. soll ein Vollziehungsbeauftragter vom Fiscus kommen und wir sollen bis dahin eine Vermögensaufstellung machen ...was sollen wir tun??


-- Einsatz geändert am 16.04.2007 11:46:16


Antwort geschrieben am 16.04.2007 12:34:17
Sehr geehrter Herr,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Vorab sollten Sie auf alle Fälle die verlangte Vermögensaufstellung machen und bei Ihrer Bank sicherheitshalber nachfragen, ob Sie noch einen Kredit bekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, wovon ich ausgehe, sollten Sie diese Bescheinigung der Bank ebenfalls der Aufstellung beilegen.
Eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also das Haus, ist grundsätzlich möglich. Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung soll seitens des Finanzamt nur beantragt werden, wenn festgestellt ist, dass die Steuerschulden u.a. durch Vollstreckung in das bewegliche Vermögen nicht beigetrieben werden kann. Inwieweit die "Abmachung" mit dem Fiskus verbindlich ist, vermag ich von hier aus nicht zu sagen. In der Regel gewährt das Finanzamt Ratenzahlung von drei bis sechs Monaten. Sie sollten deshalb auf Ihre finanzielle Lage aufmerksam machen, so dass Finanzamt weiterhin Ratenzahlungen annimmt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen

RA Hermes


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