Frage geschrieben am 15.04.2007 23:09:00Betreff: Steuerhinterziehung
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
wir haben Steuern hinterzogen und sind dabei erwischt worden.
Es folgte Hausdurchsuchung usw.Wir haben das Geld für die Sanierung unseres Hauses (Haus der Grossmutter) gebraucht weil wir nur auf einem Zimmer hausten und das mit 2 Kindern (das Haus hatte viele verteckte Mängel), wie sagte die Staatsanwältin menschlich verständlich aber illegal...soweit das.
Wir haben dann versucht uns mit dem Fiscus zu einigen was zunächst scheiterte aber ich habe nicht aufgegeben und grössere Geldbeträge bezahlt was auch von Erfolg gekrönt war, man räumte uns eine Ratenzahlung ein in höhe von 750,00€ monatlich alle 6 Monate neu zu verhandeln. Uns fiel ein Stein vom Herzen als wir das geschafft hatten! (keine Pfändung und wir könnten unser Haus behalten)
Uns so fingen wir brav an immer unsere Raten in den letzten 6 Monaten zu Zahlen. Ursprünglich war es ein Betrag von 45000€
Mittlerweile sind wir runter auf 14000€ und jetzt will das Finazamt trotzdem Pfänden obwohl wir immer bezahlt haben!
Nach Rücksprache mit unserem Sachbearbeiter bekamen wir die Aussage: das Er uns angeblich helfen will und es doch nicht zumutbar wäre eine so hohe Rate (750,00€) weiter zu zahlen des weiteren könnte Er uns nicht in eine Stundung zurück führen und Er müsse nun pfände, weil seine Abteilung selber Ärger hätte weil er bei uns nicht druchgepfändet hätte...wir sollen uns aber keine Sorgen machen es wäre nur für die Akten!
Wir machen uns vor Angst in die Hose im Moment weil wir nicht wissen was wir tun sollen, unser kleines Haus ist alles was wir haben. Meine Frage ist kann der Fiscus das einfach so, obwohl wir immer bezahlt haben?
Das nicht gepfändet wird war Teil der Abmachung mit dem Fiscus weil die Bank uns sonst den Hauskredit aufkündigt Und was können wir noch dagegen tun? Am 27. soll ein Vollziehungsbeauftragter vom Fiscus kommen und wir sollen bis dahin eine Vermögensaufstellung machen ...was sollen wir tun??
-- Einsatz geändert am 16.04.2007 11:46:16
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 15.04.2007 23:10:46
Sehr geehrter Herr,
sie stellen mehrere Fragen; sie sollten den Einsatz auf mindestens 50,-- EUR erhöhen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
RA Hermes
geschrieben am 15.04.2007 23:10:46
Sehr geehrter Herr,
sie stellen mehrere Fragen; sie sollten den Einsatz auf mindestens 50,-- EUR erhöhen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
RA Hermes
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 16.04.2007 10:08:52
Zudem ist der Gegenstandswert mit 14.000,-- EUR hoch. Eine Beratung außerhalb dieses Forums ist wohl nicht unter 300,-- EUR zu haben.
geschrieben am 16.04.2007 10:08:52
Zudem ist der Gegenstandswert mit 14.000,-- EUR hoch. Eine Beratung außerhalb dieses Forums ist wohl nicht unter 300,-- EUR zu haben.
Antwort geschrieben am 16.04.2007 12:34:17
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Vorab sollten Sie auf alle Fälle die verlangte Vermögensaufstellung machen und bei Ihrer Bank sicherheitshalber nachfragen, ob Sie noch einen Kredit bekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, wovon ich ausgehe, sollten Sie diese Bescheinigung der Bank ebenfalls der Aufstellung beilegen.
Eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also das Haus, ist grundsätzlich möglich. Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung soll seitens des Finanzamt nur beantragt werden, wenn festgestellt ist, dass die Steuerschulden u.a. durch Vollstreckung in das bewegliche Vermögen nicht beigetrieben werden kann. Inwieweit die "Abmachung" mit dem Fiskus verbindlich ist, vermag ich von hier aus nicht zu sagen. In der Regel gewährt das Finanzamt Ratenzahlung von drei bis sechs Monaten. Sie sollten deshalb auf Ihre finanzielle Lage aufmerksam machen, so dass Finanzamt weiterhin Ratenzahlungen annimmt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.04.2007 13:42:49
Hallo,
also mit der Antwort kann ich nun nicht soviel anfangen denn das es grundsätzlich möglich ist das der Fiscus ins Haus pfändet wissen wir. Was uns viel mehr Intressiert ist wie können wir uns dagegen wehren, denn immerhin haben wir eine schriftliche vereinbarung über eine raten zahlung mit folgendem wortlaut:
1: Einmalzahlung von 10.000€
2: Monatliche Ratenzahlung von 750,00€ jeweils zum 10.Oktober 2006 bis zum 10.03 2007 i.R.eines Vollstreckungsaufschubes gem.§ 258 AO.
3:Erneute Gehaltsnachweise spätestens zum 20.03.07
4: Überleitung des Vollstreckungsfalles in ein Stundungsverfahren ab dem 10.04.07 mit einer monatlichen Ratenzahlung nach vereinbarung.Dabei wird in Aussicht gestellt, diese Rate mit ebenfalls 5* monatlich 750,00E und eine schlussrate festztusetzen.
5: Verlängerung der Stundung bezüglich der Schlussrate ab dem 10.10.07 nach Vereinbarung.
6:Alle Steuereinkünfte sowie Baugeld sind als Sonderzahlung zu leisten.
7:Die vorstehenden Vereinbarungen gelten als sofort widerrufen wenn die Zahlungen nicht eingehalten werden oder neue Steuerschulden entstehen.
Das ist der Worlaut der Vereinbarung und die Pfänden trotzdem was kann ich dagegen tun??
MFG
J.R
Hallo,
also mit der Antwort kann ich nun nicht soviel anfangen denn das es grundsätzlich möglich ist das der Fiscus ins Haus pfändet wissen wir. Was uns viel mehr Intressiert ist wie können wir uns dagegen wehren, denn immerhin haben wir eine schriftliche vereinbarung über eine raten zahlung mit folgendem wortlaut:
1: Einmalzahlung von 10.000€
2: Monatliche Ratenzahlung von 750,00€ jeweils zum 10.Oktober 2006 bis zum 10.03 2007 i.R.eines Vollstreckungsaufschubes gem.§ 258 AO.
3:Erneute Gehaltsnachweise spätestens zum 20.03.07
4: Überleitung des Vollstreckungsfalles in ein Stundungsverfahren ab dem 10.04.07 mit einer monatlichen Ratenzahlung nach vereinbarung.Dabei wird in Aussicht gestellt, diese Rate mit ebenfalls 5* monatlich 750,00E und eine schlussrate festztusetzen.
5: Verlängerung der Stundung bezüglich der Schlussrate ab dem 10.10.07 nach Vereinbarung.
6:Alle Steuereinkünfte sowie Baugeld sind als Sonderzahlung zu leisten.
7:Die vorstehenden Vereinbarungen gelten als sofort widerrufen wenn die Zahlungen nicht eingehalten werden oder neue Steuerschulden entstehen.
Das ist der Worlaut der Vereinbarung und die Pfänden trotzdem was kann ich dagegen tun??
MFG
J.R
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 16.04.2007 14:21:13
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Gemäß dieser Vereinbarung, Ziff.4, ist die Leistung (Steuerschulden) gestundet, so dass Sie deshalb die Einstellung der Vollstreckung bei der Vollstreckungsstelle "beantragen" bzw. anregen sollten, § 257 AO. Die Vermögensaufstellung ist nichtsdestotrotz zu estellen.
RA Hermes
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Gemäß dieser Vereinbarung, Ziff.4, ist die Leistung (Steuerschulden) gestundet, so dass Sie deshalb die Einstellung der Vollstreckung bei der Vollstreckungsstelle "beantragen" bzw. anregen sollten, § 257 AO. Die Vermögensaufstellung ist nichtsdestotrotz zu estellen.
RA Hermes
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Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen? ![]() Bewertung: Vilen Dank für Ihre Auskunft hat mir sehr weitergeholfen! |
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