Frage geschrieben am 29.04.2009 14:31:32Betreff: Steuerklärung in Spanien
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: archiviert
meine geschiedene Frau lebt seit 2003 in Spanien. Ich überweise Ihr Unterhalt, desweiteren Kindergeld für 2 Kinder.
Den Unterhalt mache ich als Sonderausgabe in meiner Steuerklärung geltend, die Anlage U liegt meinem Finanzamt unterschreiben vor.
Nunmehr meldet sich meine Finanzmat und teilt mir mit, dass meine Frau nach ³1 nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und daher die Sonderausgaben nicht mehr zulässig sind. Ich kann mir nur vorstellen, dass diese bedingt durch den Wohnsitz in Spanien ist.
Zulässig sind diese Sonderausgaben in Mitgliedstaaten der EU, vorausgesetzt, dass die Unterhaltsleistungen versteuert werden.
Dazu meine Fragen:
1. meine Ex-Frau arbeit aufgrund einer schweren Erkrankung nicht, desweiteren pflegt sie ihren Vater. Ich überweise Ihr monatlich € 500,00, desweiteren erhält sie € 300,00 Kindergeld.
Ab welchem Jahres-Einkommen muss in Spanien eine Steuerklärung abgegeben werden bzw. wie hoch darf das Jahreseinkommen sein, um überhaupt steuerpflichtig zu werden?
2. Ich habe gelesen, dass in Spanien bestimmte Einkommen nicht dem Jahres-Einkommen zugerechnet werden. Fallen unter diesen Einkommen Unterhalt und Kindergeld?
3. Gibt es Infoblätter - auch vielleicht in Deutscher Sprache, die darüber informieren, ab welchem Jahreseinkommen man nicht steuerpflichtig ist
Danke vorab und freundliche Grüße
Matthias Heubner
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 30.04.2009 07:27:41
Sehr geehrter Fragesteller,
angesichts der umfangreichen Fragestellung mit Auslandsbezug und Rat wegen ausländischen Rechts sowie Dauersachverhalt sollten Sie Ihren Einsatz erhöhen auf mindestens Euro 150,00. Ich speche fließend Spanisch und kann die Angelegenheit umfassend bearbeiten.
Ihren Namen sollten Sie in der Frage bitte nicht nennen,
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 30.04.2009 07:27:41
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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angesichts der umfangreichen Fragestellung mit Auslandsbezug und Rat wegen ausländischen Rechts sowie Dauersachverhalt sollten Sie Ihren Einsatz erhöhen auf mindestens Euro 150,00. Ich speche fließend Spanisch und kann die Angelegenheit umfassend bearbeiten.
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Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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