Frage geschrieben am 29.04.2009 14:31:32

Betreff: Steuerklärung in Spanien


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: archiviert
Guten Tag,

meine geschiedene Frau lebt seit 2003 in Spanien. Ich überweise Ihr Unterhalt, desweiteren Kindergeld für 2 Kinder.

Den Unterhalt mache ich als Sonderausgabe in meiner Steuerklärung geltend, die Anlage U liegt meinem Finanzamt unterschreiben vor.

Nunmehr meldet sich meine Finanzmat und teilt mir mit, dass meine Frau nach ³1 nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und daher die Sonderausgaben nicht mehr zulässig sind. Ich kann mir nur vorstellen, dass diese bedingt durch den Wohnsitz in Spanien ist.

Zulässig sind diese Sonderausgaben in Mitgliedstaaten der EU, vorausgesetzt, dass die Unterhaltsleistungen versteuert werden.

Dazu meine Fragen:

1. meine Ex-Frau arbeit aufgrund einer schweren Erkrankung nicht, desweiteren pflegt sie ihren Vater. Ich überweise Ihr monatlich € 500,00, desweiteren erhält sie € 300,00 Kindergeld.
Ab welchem Jahres-Einkommen muss in Spanien eine Steuerklärung abgegeben werden bzw. wie hoch darf das Jahreseinkommen sein, um überhaupt steuerpflichtig zu werden?

2. Ich habe gelesen, dass in Spanien bestimmte Einkommen nicht dem Jahres-Einkommen zugerechnet werden. Fallen unter diesen Einkommen Unterhalt und Kindergeld?

3. Gibt es Infoblätter - auch vielleicht in Deutscher Sprache, die darüber informieren, ab welchem Jahreseinkommen man nicht steuerpflichtig ist

Danke vorab und freundliche Grüße

Matthias Heubner

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