Frage geschrieben am 24.12.2009 14:10:08Betreff: Steuerklaerung 2007 bei 2 Monaten DE,10 Monate Schweiz
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 33,00
Status: Beantwortet
Ich habe in der Schweiz allein gelebt (bis auf Wochenenden ziemlich regelmaessig in DE) und gewohnt, bis Ehefrau und Tochter (und Haushalt) Anfang Juli umgezogen sind. Offizielle Abmeldebestaetigung fuer alle Familienmitglieder wurde erst zu diesem Datum gemacht.Fuer die Zeit bis inkl. Juli wurde Kindergeld erhalten.
Ich bin dabei meine Steuererklaerung vorzubereiten um sie in Kuerze ueber Elster (WISO) abzugeben, und habe folgende Fragen:
- muss mein schweizer gehalt beruecksichtigt werden? wenn ja,nach welcher methode wird es versteuert und ist eine erstattung zu erwarten?
- in welchen formularen genau muss das schweizer gehalt (Brutto oder Netto?), und die zeitperiode wo ich in der schweiz taetig war angegeben werden?
- muessen im anschreiben irgenwelche Details unbedingt angegeben werden?
NB: wenn das AUS-Formular relevant sein sollte, so finde ich es in WISO nicht!
Vielen Dank im voraus
Antwort geschrieben am 24.12.2009 15:57:01
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Ich weise Sie rein vorsorglich darauf hin, dass die nachfolgenden steuerrechtlichen Hinweise nur eine erste Einschätzung auf Grund Ihrer Sachverhaltsschilderung sein können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Sie waren im Jahr 2007 in Deutschland bis zum Umzug in die Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Die Einkünfte aus der Schweiz sind in Deutschland nach dem sogenannten "Welteinkommensprinzip" zu berücksichtigen. Der steuerpflichtige Betrag wird nicht zusätzlich hier versteuert sondern ist bei der Ermittlung des Steuertarifs zu berücksichtigen (sogenannter Progressionsvorbehalt, § 32 b EStG).
Die Höhe dieser ausländischen Einkünfte, die im Rahmen Ihrer Steuerveranlagung 2007 berücksichtigt werden sollen, richtet sich dabei allerdings nach deutschen Recht.
Es werden grundsätzlich die Bruttoeinnahmen angesetzt, davon können Sie Werbungskosten nach deutschen Steuerrecht absetzen, also drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen, die Kosten für die Wohnung in der Schweiz, die Fahrtkilometer dort von der Wohnung zur Arbeitsstätte sowie eine Familienheimfahrt wöchentlich (einfache Strecke) sowie weitere Werbungskosten, die bei Ihnen entstanden sind.
Die Kosten des Umzugs nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung können Sie ebenfalls geltend machen. Erstattet der Arbeitgeber diese Kosten, können Sie zumindest den Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten geltend machen.
Sie tragen diesen Betrag (Bruttoverdienst Schweiz abzüglich Werbungskosten nach deutschem Recht) auf der ersten Seite der Anlage N ein, "Einkünfte nach DBA".
2. Ob hiernach mit einer Erstattung zu rechnen ist, kann ich ohne genauere Berechnung nicht mitteilen. Die steuerliche Situation hängt von vielen individuellen Voraussetzungen ab, eine Beratung ohne genaue Kenntnis Ihrer persönlichen Situation von hier aus ist nicht umfassend möglich. Die Berechnung setzt die Erstellung der kompletten Steuererklärung voraus, dies kann im Rahmen dieser Beratung nicht geleistet werden.
Eine solche Berechnung und Prüfung Ihrer Steuererklärung kann im Rahmen eines weiteren Mandantes gerne erfolgen.
Sie sollten den Betrag entweder im Anschreiben oder einer formlosen Erläuterung zur Anlage NSA darlegen.
Die Anlage AUS ist hierbei gar nicht auszufüllen, da die schweizerische Quellensteuer weder abzugsfähig noch anrechenbar ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Ich stehe Ihnen für eine Nachfrage oder auch eine darüberhinausgehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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