Frage geschrieben am 28.11.2008 09:13:25Betreff: Steuerklasse 3/5 oder 4/4 wegen Heirat im November
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Meine jetzige Frau hatte vom 1.1. -30.4.2008 im Monat 3000.- Brutto. Ab 1.5. bis 30.11.2008 hatte Sie die Arbeit reduziert und verdiente bis heute 2400.-/Monat. Im Dezember verdient Sie wieder 3000.-/Monat. Sie ist in Steuerklasse 1
Ich habe vom 1.1 – 30.4.2008 im Monat 1800.-Brutto wegen Altersteilzeit verdient. Ab dem 1.5.2008 bin ich fühzeitig mit 60 Jahren in Rente gegangen mit Abzug und erhalte 1070.-/Monat an Rente.
Auch habe ich am 30.4.2008 eine Abfindung von 13900.- Brutto erhalten (da ich 1 Jahr früher die Altersteilzeit beendet hatte)
Ich bin nebenberuflich selbstständig und hatte im Jahr 2008 nur einen geringen Nebenverdienst von ca. 3-4000.- netto
Ist es richtig das bei der Steuerklassenwahl 3/5 meine Frau die Differenz zwischen Steuerklasse 1 und 3 beim Jahresausgleich zurück erhält?
Das wären bisher in St.Kl.1 bezahlte Lohnsteuer 4754.- In St.Kl.3 würde Sie nur 1878.- bezahlen. Erhält Sie die Differenz zw. 4754 – 1878= also 2876.- zurück?
Wenn ich in St.Kl. 5 gehe müsste ich L-Steuer nachzahlen)
Meine L-Steuer sind bei St.Kl.1 4x202=808.- Bei der Abfindung wurden mir 469.- an L-Steuer berechnet. Also insgesamt hatte ich 808 + 469= 1277.- Bei der St.Kl.5 müsste ich jedoch 4x475= 1900 .- und ca. 2949.- für die Abfindung zahlen. D.h. 1900 + 2949= also 4849 .- nachzahlen.
Ist es richtig das meine Frau durch die St.Kl. 3 ca. 2876.- zurück erstattet bekäme und ich durch die St.Kl. 5 ca. 4849.- nachzahlen müsste?
Wie würde das bei der St.Kl. Wahl 4/4 aussehen?
Sollten wir in 2008 die Steuererklärung gemeinsam Veranlagen oder getrennt?
Ich wäre für die Beantwortung meiner Fragen und den Rat von einem Steuerberater sehr dankbar.
Antwort geschrieben am 28.11.2008 10:04:47
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Im Zeitpunkt der Heirat hatten Sie selbst keine nichtselbständigen Einkünfte mehr. Daher ist bei Ehegatten die Lohnsteuerklasse III bei Ihrer Ehefrau zwingend vorgeschrieben, auch ab 2009. Die Änderung ist rückwirkend nicht möglich sondern immer nur ab dem Folgemonat, hier also ab dem Dezember 2008 (§ 39 Absatz 5 EStG). Wenn Sie also die Lohnsteuerklasse für den Monat Dezember 2008 noch auf III ändern lassen wollen, müssen Sie das heute bei Ihrer Gemeinde noch tun. Aber selbst wenn Sie dies nicht tun, ist nichts verloren. Durch Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 werden Sie im Rahmen einer Zusammenveranlagung so behandelt, als ob Sie das gesamte Jahr 2008 verheiratet gewesen wären.
Aufgrund der Lohnsteuer-Jahrestabelle 2008 ergibt sich bei Ihrer Frau in der Steuerklasse III eine Jahreseinkommensteuer ( ohne Solz und Kirchensteuer ) in Höhe von € 2.048 gegenüber € 5.282 bei Steuerklasse IV, die auch der Steuerklasse I entspricht.
Eine Zusammenveranlagung ist in der Regel bei Ehegatten die günstigste Veranlagungsart. Voraussichtlich ist dies auch bei Ihnen der Fall, dies bedarf aber einer genauen Berechnung, die ich aber für Ihren Einsatz nicht durchführen kann. Ich bin gerne bereit, unter Anrechnung der 25 Euro eine genaue Berechnung durchzuführen. Bei Interesse, setzen Sie sich bitte unter meiner E-Mail-Adresse mit mir in Verbindung.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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