Frage geschrieben am 01.08.2011 17:46:40

Betreff: Steuerklassen bei Bezug von Elterngeld


Rechtsgebiet: Kindergeld, Elterngeld etc.
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben im Juli Nachwuchs bekommen und überlegen gerade welche Steuerklassen wir wählen sollen. Hier einige Eckdaten:

Meine Frau bezieht Elterngeld in Höhe von ca.1150 EUR.
Mein Bruttogehalt liegt bei 4400 EUR.
Wir wollen möglichst eine Nachzahlung bei der Einkommenssteuererklärung vermeiden.
Arbeitsweg: 65km (im Falle einer Nachzahlung wird die Pendlerpauschale den Betrag evtl ausgleichen?)

Ist es in dieser Konstellation sinnvoll, dass ich Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5 wählen?

Wie und auf welcher Lohnsteuerkarte sollen wir das Kind bzw den Kinderfreibetrag eintragen lassen?

Können Sie uns sonst noch Tipps diesbezgl geben?

Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 01.08.2011 18:49:01
Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das steuerrechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Die Konstellation III/V führt zu einer Verringerung des Lohnsteuerabzugs.

2. Lohnsteuerabzug wirkt wie Einkommensteuervorauszahlungen: Wird wenig Vorauszahlungen geleistet, ist tendenziell eine Nachzahlung zu erwarte.

3. Die Pendlerpauschale als Werbungskosten mindert das zu versteuernde Einkommen. Die endgültige Steuerfestsetzung hängt jedoch noch von vielen anderen Faktoren (Konfession, Altersvorsorge, sonstige Vorsorgeaufwendungen usw.).

4. Als Alternative zu Steuerklassenkombination III/V können Sie auf Antrag nach § 39a Abs. 2 EStG das Faktorverfahren (die Besteuerung bei Ehegatten gemäß ihrem Anteil am Familieneinkommen) wählen. Mit dem Faktorverfahren werden bei dem jeweiligen Ehegatten die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung und gemäß Ihren Angaben einen Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben.

Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Email: info@zdbz.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6
70567 Stuttgart
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Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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